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Eintreten auf die zusätzliche Sicherung der kantonalen Beihilfen

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Zwischenbericht zur Motion Silvia Schenker SP) -- Der Regierungsrat erklärt sich bereit sich einen parlamentarischen Vorstoss zu einer Änderung des Beihilfegesetzes vom Grossen Rat überweisen zu lassen.

Der Regierungsrat ist bereit sich vom Grossen Rat einen parlamentarischen Vorstoss, Motion Silvia Schenker, betreffend Nachbesserung des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen überweisen zu lassen.

Der Anfang April dem Regierungsrat zur ersten Prüfung überwiesene Vorstoss verlangt, dass das neue Gesetz mit einer Bestimmung ergänzt wird, in welcher Sockelbeiträge festgeschrieben sind (mindestens 1'000 Franken.-- für Alleinstehende, 1'500 Franken für Ehepaare und 500 Franken für Waisen). Diese Sockelbeiträge sollen sicherstellen, dass die kantonale Beihilfe in Zukunft nicht auslaufen kann, auch wenn der Bund die AHV/ IV-Renten und die Ergänzungsleistungen weiterhin über die Teuerung hinaus erhöhen würde.

Am 18. Mai 2003 stimmte der Souverän mit deutlichem Mehr der Gesetzesänderung zu, welche für die zu Hause wohnenden Beihilfebezügerinnen und -bezüger mehrere Verbesserungen bringt. So wird der Betrag für den Lebensbedarf regelmässig der Teuerung angepasst, der Lebensbedarf von allein stehenden, zu Hause wohnenden Beihilfebezügerinnen und -bezügern wird rückwirkend ab 1. Januar 2003 erhöht und für das bereits verbilligte Jahresumweltschutzabonnement werden 50% zurückerstattet.

Weitere Auskünfte

Bergita Kayser Tel. 061 267 86 39 Leiterin Amt für Soziabeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement