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Erhöhung der Heimtaxe der kantonalen Einrichtungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Heimtaxe für die kantonalen Einrichtungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erhöht. Gleichzeitig wird das Abrechnungsverfahren vereinfacht.

Der Regierungsrat hat die Heimtaxe für die kantonalen Einrichtungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung neu auf 188 Franken pro Tag festgesetzt. Bisher betrug die Heimtaxe 168 Franken pro effektiven Aufenthaltstag. Die Erhöhung ab dem Mai 2003 ist erforderlich, nachdem die Beiträge des Bundes an die Betriebskosten weniger hoch ausgefallen sind als bisher angenommen. Die jetzige Erhöhung ist für den Kanton Basel-Stadt praktisch kostenneutral; sie führt zu Mehreinnahmen beim Erziehungsdepartement und zu einer Mehrbelastung beim Amt für Sozialbeiträge.

Neu wird auch das Abrechnungsverfahren vereinfacht. Während bisher die Aufenthaltstage fakturiert wurden, wird ab Mai 2003 monatlich pauschal abgerechnet. Die neue Pauschale beträgt dann 5’516 Franken pro Monat.

Die Erhöhung betrifft die Wohnheime Riehenstrasse, Müllheimerstrasse, Landauerstrasse, Luzernerring, Pilgerstrasse und Klosterfiechten. In diesen dezentralen Häusern betreut der Kanton 76 Erwachsene mit einer geistigen Behinderung.

Weitere Auskünfte

Hansjörg Lüking Tel. 061 267 84 78 Leiter Abteilung Erwachsene Behinderte Erziehungsdepartement