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Ermässigung der Grundstückgewinnsteuer bei Bauinvestitionen

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung der Motion Dr. Andreas Albrecht LDP) -- Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung bei der Grundstückgewinnsteuer vor. Damit soll der steuersatzverschärfende sogenannte Spekulationszuschlag bei kurzfristigem Besitz reduziert werden wenn die Verkäuferschaft Bauinvestitionen getätigt hat.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern überwiesen. Mit dieser Änderung soll die hohe steuerliche Belastung von Grundstückgewinnen bei kurzfristigem Besitz reduziert werden, wenn die Verkäuferschaft Liegenschaften nicht bloss kauft und nach kurzer Zeit weiterverkauft, sondern dabei auch Investitionen tätigen.

Um die investitionshemmenden Wirkungen des sogenannten Spekulationszuschlags zu mildern, schlägt der Regierungsrat eine Ermässigung im Verhältnis der Investitionen zum erzielten Veräusserungserlös vor. Dabei wird aber der Mindeststeuersatz von 30% nicht unterschritten. Damit können steuerliche Hemmnisse für Bauinvestitionen beseitigt und ein Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Bausubstanz und des Wohnangebots geleistet werden. Dies liegt im Interesse des Kantons.

Nach geltendem Recht beträgt der Steuersatz bei der Grundstückgewinnsteuer 30% des steuerbaren Gewinns; bei einer Besitzdauer unter 8 Jahren erhöht sich der Steuersatz sukzessive (bis auf 60% bei einer Besitzesdauer unter 3 Jahren). Dieser Spekulationszuschlag richtet sich in erster Linie gegen den spekulativen Handel mit Immobilien, trifft aber auch solche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Bauinvestitionen tätigen.

Weitere Auskünfte

Christian Mathez Tel. 061 267 96 33 Stv. Chef der Steuerverwaltung Finanzdepartement