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EuroVille Bahnhof Ost Peter Merian-Haus und Jacob Burckhardt-Haus: Änderung der Speziellen Bauvorschriften bezüglich der Parkplätze

Medienmitteilung

Regierungsrat

In der neuen Überbauung an der Nauenstrasse soll die Anzahl der zulässigen Parkplätze erhöht werden. Damit wird das mit internen Parkplätzen etwas unterdotierte Jacob Burckhardt-Haus als Standort für interessierte Firmen attraktiver. Zuständig für die hierfür notwendige Änderung der Speziellen Bauvorschriften ist der Grosse Rat.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung der Speziellen Bauvorschriften für das Areal Bahnhof SBB Masterplan/Peter Merian-Strasse/Nauenstrasse/ Münchensteinerstrasse/Gleisareal und damit eine Erhöhung der Anzahl zulässiger Parkplätze von 500 auf 625. Die Attraktivität dieses Wirtschaftsstandortes könne so deutlich erhöht werden. Im Rahmen der Ausarbeitung dieser Vorlage wurde auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen.

Die Speziellen Bauvorschriften Nr. 135 sind ein Bestandteil der Gesamtplanung Masterplan Bahnhof SBB/EuroVille . Sie wurden zusammen mit der Einzonung des ehemaligen Bahnareals längs der Nauenstrasse durch den Grossratsbeschluss vom 28. Juni 1990 erlassen, um dort eine dichte Bebauung mit Geschäftshäusern zu ermöglichen. Ein Teil dieser Überbauung, das Peter Merian Haus, ist unterdessen fertiggestellt und bezogen. Der zweite Teil, das Jacob Burckhardt Haus, zwischen Gundeli-Passerelle und Münchensteinerstrasse ist zur Zeit noch im Bau.

In den speziellen Bauvorschriften wird für die Gesamtüberbauung, also für beide Häuser, die Zahl der zulässigen Autoparkplätze auf maximal 500 festgesetzt. Im Peter Merian Haus wurden 330 Parkplätze realisiert, womit dem Jacob Burckhardt Haus, in welchem 45'000 m2 Arbeitsflächen für Büros und andere Dienstleistungsbetriebe angeboten werden sollen, nur noch ein Restanspruch von 170 Parkplätzen verbleibt. Die an dieser Liegenschaft interessierten Nutzer haben allerdings einen höheren Bedarf an Einstellplätzen. Dieses Anliegen kann jedoch nur bewilligt werden kann, wenn der Grosse Rat vorgängig die Speziellen Bauvorschriften in diesem Sinne ändert.

Weitere Auskünfte

Frédéric Deutsch, Tel. 061 267 92 19 Hochbau- und Planungsamt Baudepartement