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Fraktionsentschädigungen werden zurückgestellt

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Roland Stark SP) -- Die Fraktionen des Grossen Rates sollen in naher Zukunft keine Entschädigungen erhalten. Eine allfällige Einführung von Fraktionsentschädigungen sollte nach Meinung des Regierungsrates erst im Zusammenhang mit der laufenden Verfassungsrevision ausgearbeitet werden. Ausserdem spreche die angespannte Finanzlage des Kantons gegen eine sofortige Einführung der Entschädigungen.

Trotz Anerkennung der Arbeit der parlamentarischen Fraktionen erachtet es der Regierungsrat momentan für nicht angezeigt, Entschädigungen an die Fraktionen des Grossen Rates zu entrichten. Ein entsprechender parlamentarischer Vorstoss, der eine Entschädigung für die noch laufende Legislaturperiode erwogen hat, soll deshalb abgeschrieben werden.

Die Ausarbeitung einer allfälligen Entschädigungsregel soll im Zusammenhang mit der Verfassungsrevision angegangen werden. Da besteht die Gelegenheit, die Stellung der Parteien und ihre staatliche Anerkennung zu diskutieren. Zudem wäre die sofortige Einführung von Fraktionsentschädigungen angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons kaum zu rechtfertigen.

Aus rechtlicher Sicht spricht grundsätzlich nichts gegen Fraktionsentschädigungen. Deren Einführung würde nach Ansicht des Regierungsrates allerdings eine Regelung auf Gesetzesstufe in Form einer Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates voraussetzen.

Weitere Auskünfte

Corinna Kaupp Somm Tel. 061 267 81 87 (bis 12 Uhr) Rechtsabteilung Justizdepartement Lukas Huber Tel. 061 267 80 35 (ab 14 Uhr) Departementssekretär Justizdepartement