Gemeinsame Spitalplanung: Einigung im Beschwerdeverfahren
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die gemeinsame Spitalliste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft kann in Kraft treten nachdem im Beschwerdeverfahren mit santésuisse eine Einigung erzielt werden konnte. Der Verband der Schweizer Krankenversicherer hatte beim Bundesrat im Oktober 2002 unter anderem wegen verfahrensrechtlicher Einwände Beschwerde eingelegt diese nun aber zurückgezogen. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basellandschaft hatten die bereinigte gemeinsame Spitalliste per 1. Januar 2003 im September des vergangenen Jahres genehmigt und so einen weiteren Schritt zur Umsetzung der gemeinsamen Spitalplanung beschlossen.
Nach Gesprächen zwischen dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft mit der santésuisse konnte eine Einigung bezüglich der Spitalliste der beiden Kantone erzielt werden. Der Verband hat daraufhin die Beschwerde zurückgezogen und den Weg zur Inkraftsetzung der am 17. September 2002 von den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigten gemeinsamen Spitalliste frei gemacht.
Am 21. Oktober 2002 hat die santésuisse Beschwerde beim Bundesrat gegen die Änderung der gemeinsamen Spitalliste für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom September des vergangenen Jahres eingelegt (Mediencommuniqué vom 17.9.02). Im Rahmen der Beschwerde monierte die santésuisse insbesondere verfahrensrechtliche Mängel, das Fehlen von gemeinsamen Planungsprozessen im Verhältnis zwischen den betroffenen Kantonen, die Nichteinhaltung der vereinbarten Bettenabbauzahlen sowie die Änderung der Grundlagenplanung von 1997 im Bereich der Planbettendefinition. Die Beschwerde hatte aufschiebende Wirkung, so dass die Umsetzung der Spitalplanung vorläufig sistiert war und die Änderungen in der gemeinsamen Spitalliste per 1.1.2003 bis zur definitiven Behandlung durch den Bundesrat keine Rechtswirkung entfalten konnten.
Um die Umsetzung der Spitalplanung und das Inkrafttreten der Änderungen in der gemeinsamen Spitalliste per 1.1.2003 nicht weiter zu verzögern, wurde in Gesprächen des Sanitätsdepartements BS und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL mit der Beschwerdeführerin eine Einigung angestrebt. Aufgrund der erzielten Einigung werden künftig die formellen Verfahrensrechte der santésuisse im Bereich der Spitalplanung durch gemeinsam vereinbarte Verfahrensregelungen geschützt. Auch wird auf die vorgenommene Änderung der Planbettendefinition im Bereich der Notfall- und Intensivpflegebetten vorläufig und unpräjudiziell verzichtet.
Begründet wird dieser Verzicht dadurch, dass der mittels der angefochtenen Änderung in der Spitalliste festgehaltene 2. Abbauschritt eine Umsetzung der Grundplanung aus dem Jahre 1997 darstellt und in dieser Grundplanung eine Definitionsänderung der Planbetten nicht vorgesehen war. Deshalb kann aus verfahrensrechtlichen Gründen eine Änderung erst im Rahmen der nächsten Grundplanung und unter Einbezug von santésuisse erfolgen. Von der materiellen Notwendigkeit einer Änderung der Planbettendefinition sind das Sanitätsdepartement BS und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL nach wie vor überzeugt. Im Interesse aller Beteiligten soll aber die Anzahl Notfall- und Intensivpflegebetten auch in künftigen Spitallisten quantifiziert werden, um ein unkontrolliertes Wachstum im Bereich dieser Bettenkategorie zu verhindern.
Im Gegenzug zieht santésuisse die gegen die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit Datum vom 21. und 23. Oktober 2002 beim Bundesrat eingereichten Beschwerden bezüglich die gemeinsame Spitalliste vollumfänglich zurück. Damit kann die Spitalplanung umgesetzt werden und dem Inkrafttreten der gemeinsamen Spitalliste per 1.1.2003 sollte nichts mehr im Weg stehen.