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Immobilienfonds der beiden Basel für die Universität

Medienmitteilung

Regierungsrat

Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Für den Unterhalt der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften soll ein Fonds eingerichtet werden über den die Universität selbst verfügt. Darauf haben sich die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Rahmen der Verhandlungen über eine Erweiterung der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität Basel geeinigt. Der Fonds wird von beiden Kantonen mit je 7 Mio. Franken gespiesen. Dazu kommen Bundessubventionen in der Höhe von 2 bis 3 Mio. Franken

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben dem Landrat resp. dem Grossen Rat eine Vorlage überwiesen, in der ein Staatsvertrag zur Errichtung des Immobilienfonds für die Universität zur Genehmigung vorgelegt wird.

Der Immobilienvertrag soll als Zusatz zum bestehenden Universitätsvertrag konzipiert werden . Der Immobilienfonds soll ab 2004 für Unterhalt und Erneuerungsinvestitionen gemäss SIA-Norm bereitgestellt werden. Die Liegenschaften verbleiben im Eigentum des Kantons Basel-Stadt. Mit dem Fonds beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft am Unterhalt und an Erneuerungsinvestitionen der von der Universität genutzten Liegenschaften. Als Ausgangssumme stehen dem Fonds insgesamt rund 17 Mio. Franken zur Verfügung: Je 7 Millionen Franken von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie 2 – 3 Millionen Franken vom Bund. Grössere Neuinvestitionen, welche über den Unterhalt und Erneuerungsinvestitionen hinausgehen, sollen jeweils einzeln von den Regierungen verhandelt und gegebenenfalls den beiden Parlamenten zum separaten Entscheid vorgelegt werden.

Für die Universität bedeutet die Einrichtung des Immobilienfonds einen weiteren Schritt in die Autonomie. Denn bei der Verselbständigung der Universität 1996 wurden die beiden Bereiche Medizinische Fakultät und Bewirtschaftung der Immobilien fürs Erste ausgeklammert. Für die Immobilien der Universität galt deshalb das gleiche Unterhalts- und Investitionsprozedere wie für die anderen Liegenschaften der öffentlichen Hand. Diese Verfahren werden nicht immer den strategischen und operativen Bedürfnissen der Universität gerecht: Beispielsweise bei Berufungen müssen entsprechende Folgeinvestitionen erheblich schneller getätigt werden können, als dies im Rahmen der staatlichen Investitionsplanung möglich ist.

Durch die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft soll nun auch für diesen Bereich die Planungs- und Umsetzungszuständigkeit an die Universität übertragen werden. Sie wird selbstständig Schwerpunkte im Liegenschaftsunterhalt setzen und diesen nach ihrer Strategie ausrichten können. Dabei ist die Universität vertraglich verpflichtet, zur Werterhaltung der staatlichen Liegenschaften Sorge zu tragen.

Die Universität ist auf eine zeitgemässe Infrastruktur angewiesen, um ihren Auftrag in Lehre und Forschung zu erfüllen. Die Bauten müssen laufend den sich verändernden Anforderungen (neue Lerntechnologien, neue Lernformen in kleineren Gruppen) angepasst werden. Beide Regierungen anerkennen diesen Bedarf und wollen der Universität dazu die notwendigen Strukturen und Mittel zur Verfügung stellen.

Die Regelung im Bereich der Immobilien bedeutet einen weiteren Schritt in der gemeinsamen Verantwortung der beiden Kantone für die Universität. Ein weiterer Verhandlungsschritt soll folgen mit dem Ziel, die in § 12 des Universitätsvertrags erwähnte "Mitträgerschaft" des Kantons Basel-Landschaft an der Universität Basel genauer zu definieren. Wenn diese Gesamtschau vorliegt, ist auch über die weitere Dotierung des Immobilienfonds zu verhandeln. Denn gemäss Expertenmeinungen steht fest, dass für das von der Universität genutzte Liegenschaftsvolumen für Unterhalt und Erneuerungsinvestitionen gemäss SIA-Norm ein Betrag von rund 30 Mio. Franken im Jahr angemessen wäre.

Weitere Auskünfte

Joakim Rüegger Tel. 061 267 84 04 Leiter Ressort Hochschulen Erziehungsdepartement BS Anja Huovinen Tel. 076 519 13 65 Stabsstelle Hochschulen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL