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Initiative "Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen im Kanton Basel-Stadt" geht zu weit

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Initiative "Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen im Kanton Basel-Stadt" geht zu weit. Zudem ist dies ein Thema welches im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung geregelt werden sollte. Aus diesen Gründen stellt sich der Regierungsrat gegen das entsprechende Begehren und verweist gleichzeitig auf die aktuellen Beratungen im Verfassungsrat.

Die von der Humanistischen Partei eingereichte Volksinitiative will allen im Kanton wohnhaften, erwachsenen Ausländerinnen und Ausländern, welche eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten geben, sofern sie darum ersuchen .

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass ein solches Begehren nur im Rahmen der Totalrevision der Verfassung diskutiert werden soll. Der Kontext zur Gesamtrevision der Verfassung ist sinnvoll, weil die demokratische Partizipation der Ausländerinnen und Ausländer und generell der Bevölkerung stets im Kontext zur Entwicklung der gesamten Verfassung bzw. der politischen Rechte betrachtet werden muss.

Ausserdem sollten in der Diskussion über eine solche Regelung die Niedergelassenen im Vordergrund stehen; also jene drei Viertel der ausländischen Bevölkerung, die abgesehen von den politischen Rechten den Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt sind und seit mindestens 5 (EU-Bürger/innen) bis 10 Jahren (andere) in der Schweiz leben. Bei einer langen Aufenthaltsdauer ist Gewähr dafür geboten, dass nur gesellschaftlich integrierte Ausländerinnen und Ausländer vom Stimm- und Wahlrecht profitieren, also solche, die mit den hiesigen Verhältnissen ausreichend vertraut sind.

Da zur Zeit der Verfassungsrat mit der Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung beschäftigt ist, in der auch Bestimmungen zur vorliegenden Thematik vorgesehen sind, stellt sich der Regierungsrat auch gegen die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Ein solcher würde die Arbeit des Verfassungsrates in unnötiger Weise konkurrenzieren und komplizieren. Schliesslich ist zu befürchten, dass es bei den Stimmberechtigten zu einer nicht geringen Verwirrung führen würde, wenn nebst der vorliegenden Initiative und den entsprechenden Bestimmungen des Verfassungsentwurfs noch eine dritte Variante "ins Spiel" gebracht würde.

Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Initiative mit der Empfehlung auf Verwerfung und ohne Gegenvorschlag vorzulegen.

Weitere Auskünfte

Jörg Schild Tel. 061 267 70 04 Vorsteher Polizei- und Militärdepartement