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Ja zum neuen Verfassungsartikel zur Medienpolitik

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat befürwortet in der Vernehmlassung grundsätzlich den neuen Verfassungsartikel zur Medienpolitik. Unter anderem könnte damit eine gezieltere Presseförderung vorgenommen werden.

Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die direkte Förderung der Presse in der Schweiz.

Bis heute gibt es keine verfassungsrechtliche Grundlage zur Förderung der Medienvielfalt und besonders auch der Pressevielfalt und -unabhängigkeit. Die bestehende indirekte Subventionierung über die Post ist kein taugliches Mittel, das gesteckte Ziel zu erreichen. Die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die Presseförderung ist daher seit längerer Zeit ein drängendes Thema. Wichtig ist letztlich, wie diese Grundlage später konkret ausgeführt wird. Im erläuternden Bericht werden die diesbezüglichen Absichten der Kommission angedeutet. Die skizzierte Stossrichtung, in Zukunft nicht mehr nach dem Giesskannenprinzip alle sondern direkt kleinere Presseerzeugnisse zu fördern, erachtet der Regierungsrat als sinnvoll.

Daneben soll auch die Qualität der journalistischen Ausbildung gefördert werden. Diesen Ansatz hält der Regierungsrat für weitaus vielversprechender, denn mit den verfügbaren Mitteln kann der Verdrängungswettbewerb im Pressemarkt kaum aufgehalten werden. Die Stärkung der Stellung der einzelnen Medienschaffenden in ihrem beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld wird längerfristig eher die gewünschten Auswirkungen zeitigen, als direkte Eingriffe in den Markt.

Weitere Auskünfte

Peter Gautschi Tel. 061 267 87 74 Ressort Wirtschaft Wirtschafts- und Sozialdepartement