Kantonale Verordnung betreffend die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr geht in Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den kantonalen Verordnungsentwurf zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die flankierenden Massnahmen verabschiedet. Zum Verordnungsentwurf wird nun bei den Sozialpartnern eine Vernehmlassung durchgeführt.
Der Regierungsrat hat den Verordnungsentwurf zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die flankierenden Massnahmen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Mit dem Verordnungsentwurf werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zum Abkommen für den freien Personenverkehr wichtige tripartite Kommission ihre Arbeit rechtzeitig aufnehmen kann. Gleichzeitig ist der Kanton Basel-Stadt gerüstet für den nächsten Liberalisierungsschritt in der beruflichen Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und der EU-/EFTA-Staaten. Die Sozialpartner können nun bis zum 28. August 2003 zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Der Regierungsrat beabsichtigt, diesen Herbst die Verordnung zu verabschieden, so dass die tripartite Kommission ihre Arbeit noch dieses Jahr aufnehmen kann.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der bilateralen Abkommen und der Einführung des freien Personenverkehrs fällt am 1. Juni 2004 der Inländervorrang gegenüber Angehörigen der EU-/EFTA-Staaten, und die Lohn- und Arbeitsbedingungen werden künftig nicht mehr kontrolliert. Ausländische Firmen können ferner ihre Arbeitskräfte in die Schweiz entsenden. Um auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt der Gefahr eines Sozial- und Lohndumpings vorzubeugen, werden gleichzeitig die flankierenden Massnahmen zum Abkommen über den freien Personenverkehr in Kraft gesetzt. Ausländische Firmen müssen die in der Bundesgesetzgebung, in allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen enthaltenen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.
Bei der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte spielen die neu zu schaffende tripartite Kommission und die bereits bestehenden Paritätischen Kommissionen eine wichtige Rolle: Die Paritätischen Kommissionen kontrollieren die Einhaltung der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge. Die aus neun Mitgliedern bestehende tripartite Kommission (paritätisch zusammengesetzt aus Organisationen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie dem Kanton) hat die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten, Missbräuche festzustellen und wo nötig, Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen oder die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu beantragen. Mit diesen Massnahmen sollen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile ausländischer Konkurrenz verhindert werden.