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Kein kantonales Stimm- und Wahlrecht für im Ausland Lebende

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Lorenz Nägelin SVP) -- Baslerinnen und Basler die im Ausland leben sollen kein kantonales Stimm- und Wahlrecht erhalten. Der Regierungsrat begründet diese Ablehnung hauptsächlich damit dass wegen der geltenden Fristen viele im Ausland Lebende ihr Wahl- und Stimmrecht gar nicht wahrnehmen könnten. Weiter erscheint es fragwürdig Personen über Sachgeschäfte – etwa eine Kreditgewährung oder ein Bauprojekt – mitentscheiden zu lassen von denen sie gar nicht betroffen sind und bei denen sie die Folgen des Entscheides nicht mittragen müssen.

Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer können bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, in Basel-Stadt jedoch nicht an kantonalen Urnengängen. Ein parlamentarischer Vorstoss fordert nun, die entsprechenden Rechte auszuweiten. Der Regierungsrat lehnt dieses Begehren ab.

Schwierigkeiten sieht der Regierungsrat vor allem darin, dass viele im Ausland Lebende ihr Stimm- und Wahlrecht gar nicht wahrnehmen könnten. Bei Bundesvorlagen werden die Stimmrechtsausweise der Auslandschweizerinnen und -schweizer, wenn das Material bereits vorliegt, sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin verschickt. Trotzdem kommt eine beachtliche Zahl von Stimmcouverts aus dem Ausland jeweils verspätet zurück. Dies dürfte seinen Grund in den langen postalischen Wegen haben.

Bei kantonalen Abstimmungen dürfen die Unterlagen erst vier Wochen vor Termin verschickt werden. Selbst wenn der Termin geändert würde, wäre ein früherer Versand nicht gewährleistet, da die Vorbereitungszeit für die Abstimmungsbroschüren äusserst knapp bemessen ist. Es ist deshalb abzusehen, dass noch mehr Stimmcouverts nicht rechtzeitig zurückgesandt würden. Praktisch unmöglich wäre die rechtzeitige Rücksendung etwa bei einem zweiten Wahlgang für den Ständerat, da die entsprechenden Unterlagen erst zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden.

Räumt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern Rechte ein, so hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Rechte "ungehindert" wahrgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für ein höchst persönliches Recht, wie es das Stimm- und Wahlrecht ist. Ein Recht, das nur auf dem Papier steht und nicht oder nur unvollständig ausgeübt werden kann, ist aus demokratischer Sicht nicht akzeptabel.

Der Regierungsrat erachtet es darüber hinaus aber auch aus rein politischen Überlegungen nicht als sinnvoll, das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und -schweizer einzuführen. Es ist zum Beispiel äusserst fragwürdig, ob Personen, die im Ausland leben, über kantonale und im speziellen Fall des Stadtkantons automatisch auch in kommunalen Stadtbasler Sachfragen, also über Fragen mit rein lokaler Betroffenheit, mitbestimmen sollen.

Ferner erscheint es auch nicht sinnvoll, dass Personen, die möglicherweise schon längere Zeit nicht mehr hier wohnen, an kantonalen oder gar kommunalen Wahlen teilnehmen. Zu diesen Wahlen kann man sich naturgemäss nur vor Ort informieren. Auch bei gutem Willen und noch so regem Interesse am hiesigen politischen Geschehen ist den Auslandschweizerinnen und -schweizern eine derart umfassende Information meist gar nicht möglich.

Weitere Auskünfte

André Auderset Tel. 061 267 70 25 Beauftragter für parlamentarische Geschäfte Polizei- und Militärdepartement