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Kein Steuerabzug für Nebenkosten der schulischen Ausbildung möglich

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Markus Lehmann CVP) -- Die Einführung eines Steuerabzugs für die Nebenkosten der schulischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ist aus harmonisierungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Immerhin ist der Kinderabzug im Kanton Basel-Stadt bereits relativ hoch angesetzt.

Das Steuerharmonisierungsgesetz lässt keinen Abzug der Ausbildungskosten zu. Die Kantone können eigenständige Abzüge nur in Form von sog. Sozialabzügen vorsehen. Sozialabzüge dienen der Tarifverfeinerung und werden pauschal bestimmten Kategorien von Steuerpflichtigen und unabhängig von den im Einzelfall anfallenden effektiven Aufwendungen gewährt.

Die Nebenkosten der schulischen Ausbildung könnte der Kanton nur über den Kinderabzug berücksichtigen. Nachdem dieser Abzug anlässlich der unlängst durchgeführten Volksabstimmung zur Steuerinitiative "Stopp der Steuerspirale" erhöht und neugestaltet worden ist, sieht der Regierungsrat gegenwärtig keinen Handlungsbedarf. Der Kinderabzug ist im interkantonalen Vergleich relativ hoch und begünstigt mit dem einkommensabhängigen Zuschlag speziell finanziell schwächere Familien. Eine Erhöhung des Kinderabzugs hätte zudem beträchtliche Steuerausfälle zur Folge, die sich der Kanton angesichts der angespannten Finanzlage gegenwärtig nicht leisten kann. Ausserdem wird die bevorstehende Reform der Familienbesteuerung, sollte sie definitiv angenommen werden, zu grundlegenden Umgestaltungen bei den Steuertarifen führen. Die Ergreifung punktueller Massnahmen in diesem Bereich ist deshalb im jetzigen Zeitpunkt nicht zweckmässig.

Auch Entlastungsmöglichkeiten ausserhalb des Steuerbereichs erachtet der Regierungsrat nicht für zweckmässig. Die bisherige Praxis, wonach die Unterrichtsleistungen kostenlos und die ergänzenden Leistungen kosten- und/oder beitragspflichtig (mit sozialer Abfederung) sind, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

Weitere Auskünfte

Christian Mathez Tel. 061 267 96 33 Stellvertreter des Chefs der Steuerverwaltung Finanzdepartement