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Keine Willkür im Bewilligungswesen

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Petitionsbeantwortung) -- Im Basler Bewilligungswesen herrscht keine Willkür und es besteht auch keinesfalls die Absicht die Kulturlandschaft "auszutrocknen". Dies antwortet der Regierungsrat auf eine Ende 2001 eingereichte Petition. Auf die Forderung der Petentschaft nach einem Rücktritt des verantwortlichen Amts-Chefs wird nicht eingetreten.

Die Petition "Die Kulturlandschaft der vermeintlichen Metropole Basel wird trocken gelegt!" wurde im Dezember 2001 bei der Staatskanzlei eingereicht. Die Petentschaft behauptet Willkür im Bewilligungswesen, fordert den Rücktritt des verantwortlichen Amts-Chefs, eine öffentliche Erklärung des PMD-Vorstehers und eine "zukunftsorientierte, tolerante (Jugend)-Kultur-Politik".

Der Regierungsrat verwahrt sich in seiner Antwort gegen den Vorwurf der Willkür. Zwar trifft es zu, dass bewilligte Veranstaltungen von der Polizei abgebrochen werden mussten, dies aber nur deshalb, weil es trotz klarer und unmissverständlicher Auflagen zu erheblichen Nachtruhestörungen kam.

Verwiesen wird weiter darauf, dass im Bewilligungsverfahren nie eine einzelne Person über Art, Inhalt und Umfang der Bewilligung entscheidet. Diese Entscheide beruhen auf einer substantiellen und materiellen Interessen- und Güterabwägung der verschiedenen, involvierten Amtsstellen. Die Forderung nach einem Rücktritt des Leiters Bewilligungsbüro steht schon alleine deshalb quer in der Landschaft.

Der Wunsch nach einer "zukunftsorientierten, toleranten (Jugend)-Kultur-Politik” entspricht auch einem Anliegen des Regierungsrates. Mit den neu eingeführten und noch in der Ausarbeitung befindlichen Bespielungsplänen für öffentliche Plätze, den Dienstleistungen des Stadtmarketings im Bereich "Event-Marketing" oder etwa den erfolgreichen Bemühungen der Behörden, eine Veranstaltung wie das "Kulturfloss" auch weiterhin stattfinden zu lassen – um nur einiges zu nennen –, ist der Nachweis aber hinreichend erbracht, dass Basel keineswegs zur "Schlafstadt" mutieren soll. Für das Hirscheneck, aus dessen Umfeld die Petition eingereicht wurde, hat der Regierungsrat im übrigen einen namhaften Lotteriefondsbeitrag für bauliche Schallschutzmassnahmen bewilligt.

Es versteht sich aber von selbst, dass auch andere berechtigte Bedürfnisse zu berücksichtigen sind. Einige Stichworte in diesem Zusammenhang sind Sicherheit, Ruhe, aber auch die dringend notwendige Sanierung der Staatsfinanzen, die leider auch vom Kultursektor Opfer verlangt.

Keine Notwendigkeit sieht der Regierungsrat für die geforderte "öffentliche Stellungnahme” des Vorstehers des Polizei- und Militärdepartements. Mit dem vorliegenden Schreiben erhält die Petentschaft eine ausführliche Antwort des Gesamtregierungsrates auf Ihre Forderungen. Es steht ihr frei, diese ganz oder in Auszügen zu veröffentlichen. Eine zusätzliche, öffentliche Äusserung eines Mitglieds des Regierungsrates zu diesem Thema erübrigt sich damit.

Weitere Auskünfte

André Auderset Tel. 061 267 70 25 Beauftragter für parlamentarische Geschäfte Polizei- und Militärdepartement