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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • für die Sanierung der Kunsthallen-Liegenschaft am Steinenberg 7 dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 3 Millionen Franken beantragt. Altersbedingt stehen seit längerer Zeit umfangreiche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an. Diese können aus finanziellen Gründen nur etappenweise durchgeführt werden. So ist vor rund 5 Jahren die über hundertjährige Dachhülle erneuert worden. Der Kanton Basel-Stadt hat sich damals mit 1,5 Millionen Franken an den Kosten beteiligt. Jetzt plant der Kunstverein die Instandsetzung und Modernisierung der Innenräume, insbesondere die Sanierung der Haustechnik, Verbesserungen der Besucherfaszilitäten und der Zugänglichkeit für Sehbehinderte. sowie eine einfache Sanierung der Fassaden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7,72 Millionen Franken. Diese Mittel sollen einerseits durch den Kantonsbeitrag, andererseits über privates Sponsoring, über Beiträge von Stiftungen und durch die Erhöhung der Hypothek aufgebracht werden. Es ist vorgesehen, mit den Arbeiten im Sommer 2003 zu beginnen. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • die Vorlage zur Staatsrechnung 2002 inklusive die Jahresberichte der NPM-Dienststellen zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 24. März 2003 .
  • dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss (Anzug Verena Herzog, SP) betreffend "Einführung von Zusatzkursen zur Förderung der leistungsschwachen wie auch der begabten Kinder der unteren Schulstufen in Verbindung mit jährlichen Orientierungs-Tests" als erledigt abzuschreiben. Mit der Einführung der bedarfsgerechten Unterrichtslektionendächer konnte die Anzahl Stunden für spezielle Fördermassnahmen an der Primar- und der Orientierungsschule erhöht werden. Zur Zeit werden an der Primarschule in jeder Klasse zusätzlich zum Pensum der Klassenlehrpersonen vier Förderlektionen erteilt. In Schulhäusern mit einem hohen Anteil fremdsprachiger Kinder gibt es zwischen 6 und 8 Förderlektionen. Kinder mit besonderen Begabungen erhalten in sogenannten Pull-out-Programmen spezielle Unterstützung. An der Orientierungsschule werden in den Förderzentren spezielle pädagogische Massnahmen für leistungsschwache und für begabte Schülerinnen und Schüler angeboten. Die damit gemachten guten Erfahrungen haben dazu geführt, dass an den Primarschulen per Schuljahr 2003/2004 mit dem Aufbau vergleichbarer Einrichtungen, sogenannten Integrationszentren, begonnen werden soll. Im weiteren soll beim Übertritt von der Orientierungsschule in die Anschlussschulen die Einführung von Orientierungstests geprüft werden. (Auskunft: Stefanie Vitelli, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 64 42)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion Doris Gysin (SP) als Anzug zu überweisen. Die Motion ist wegen diverser Unbestimmtheiten und wegen rechtlicher Unzulässigkeit wichtiger Motionsteile nicht zulässig. Auch aus inhaltlichen Gründen findet der Regierungsrat es nicht sinnvoll, ein Gesetz im verlangten Sinne auszuarbeiten. Es ist nicht geeignet, für alle überkantonalen öffentlich-rechtlichen Institutionen die gleichen Strukturen und Abläufe vorzusehen und die bereits bestehenden (das sind die beiden Fachhochschulen FHBB und HPSA, das Kinderspital UKBB, die Strafanstalt Bostadel, die Motorfahrzeugprüfstation und die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel) umzugestalten. Zudem erscheint ein Gesetz auch nicht als das richtige Mittel für die angesprochenen Probleme mit neu geschaffenen Institutionen. Teilanliegen der Motion können jedoch in die Überlegungen zum NPM-Steuerungsmodell einfliessen (Auskunft:Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • beschlossen, die Aufgaben im Bereich Strafvollzug per September 2004 im Justizdepartement zu vereinigen. Damit wird das Ressort Straf- und Massnahmenvollzug des Polizei- und Militärdepartements auf den Zeitpunkt der Schliessung der Strafanstalt Schällemätteli in die Abteilung Freiheitsentzug und Soziale Dienste des Justizdepartements eingegliedert. Das Justizdepartement wurde mit den nötigen gesetzgeberischen und strukturellen Vorarbeiten für die Reorganisation beauftragt (Auskunft: Bernadette Grünenfelder, Leiterin Straf- und Massnahmevollzug, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 53 92)
  • in der Vernehmlassung den Vorentwurf der Expertenkommission zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes grundsätzlich begrüsst. Positiv hervorgehoben wird auch, dass der Grundgedanke und der Aufbau des Gesetzes nicht verändert wird. Allerdings bemängelt der Regierungsrat das Fehlen einer klaren Definition der Entschädigungsleistungen. Unverzichtbar ist zudem die Regelung der interkantonalen Zuständigkeit für finanzielle Leistungen der Beratungsstellen, wenn man am berechtigten Grundsatz der freien Wahl der Beratungsstellen festhalten möchte. (Auskunft: Dr. Dominik Lehner, Abteilungsleiter Soziale Dienste, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 02)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen begrüsst. Mit der Verordnungsänderung sollen zum einen die zahnärztlichen Dienstleistungen der obligatorischen Preisangabepflicht unterstellt werden. Zum anderen sollen die entgeltlichen Mehrwertsdienste in der Telekommunikation neu erfasst respektive so geregelt werden, dass die Preistransparenz vor dem Verbindungsaufbau gegeben ist. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die vorgesehene praktische Umsetzung für zahnärztliche Dienstleistungen sehr problematisch sein könnte. Sinnvollerweise sollte diesbezüglich am bisher bereits praktizierten System mit Kostenvoranschlägen festgehalten werden. (Auskunft: Peter Gautschi, akademischer Mitarbeiter Ressort Wirtschaft, Tel. 061 267 87 74)
  • in der Vernehmlassung die Totalrevision der Verordnung über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat verlangt aber, dass bei der Kostenverteilung zwischen den Kantonen die Finanzkraft zwingend weniger stark gewichtet wird, da deren Berücksichtigung gemäss neuem Finanzausgleich mittlerweile überholt ist. Nach jetzigem Vorschlag würden dem Kanton Basel-Stadt Mehrausgaben von 2-3 Millionen Franken entstehen. (Auskunft: Hansjürg Dolder, Leiter KIGA, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 50)
  • den Nutzungsplan, Erschliessungsplan Nr. 5567 des Baudepartements für das neue Strassenquerprofil der Margarethenstrasse, Abschnitt Meret Oppenheim-Strasse bis Güterstrasse, genehmigt. Gegenüber dem vom Regierungsrat am 24. September 2002 festgesetzten Projekt im Rahmen der Genehmigung der Meret Oppenheim-Strasse soll an der Ecke zur Güterstrasse vor dem Restaurant Al Boccalino das Trottoir vorgezogen werden. Gleichzeit soll die Einfahrspur von der Margarethenstrasse in die Meret Oppenheim-Strasse etwas aufgeweitet werden. Diese Massnahmen tragen zur Sicherheit für die Velofahrenden bei. Die detaillierten Regierungsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 17)
  • die Heimtaxe des Wohnheims Lighthouse ab dem 1. Mai 2003 bis Ende 2004 auf 330 Franken festgesetzt. Das Lighthouse ist im Kanton Basel-Stadt das zweite Wohnheim, das sich auf die Versorgung und Pflege von Schwerstkörperbehinderten spezialisiert. Anfang Juli 2001 war das Wohnheim Burgfelderstrasse eröffnet worden. Mit der Umwandlung des Lighthouse in ein Wohnheim für Schwerstbehinderte kann das heutige knappe Angebot an entsprechenden Plätzen deutlich erhöht werden. ( vgl. hierzu auch Medienmitteilung vom 26.11.02 http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2002/11/rrbs-20021126-001.html). (Auskunft: Carmen Ronco, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 04)
  • beschlossen, der pro juventute Basel-Stadt für das Angebot Begleitete Besuchstage (BBT) für die Jahre 2003 und 2004 einen Betriebskostenbeitrag von jährlich 55'500 Franken auszurichten. Die pro juventute bietet die BBT in den Räumlichkeiten des Tagesheimes des Basler Frauenvereins an. An zwei Halbtagen pro Monat kann der sorgeberechtigte Elternteil das Kind zu den BBT bringen, wo es der nicht sorgeberechtigte Elternteil besucht. (Auskunft Dr. Erika Arnold, Vorsteherin Vormundschaftsbehörde, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 04)
  • anstelle des zurückgetretenen Thai-Qui Tran auf Antrag der Schweizer Demokraten (SD) für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2005 als Mitglied der Inspektion Kleinklassen gewählt:
    -Ernst Moser
  • anstelle der wegen ihrer Wahl in den Erziehungsrat zurückgetretenen Doris Reust-Goetschi für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2005 auf Vorschlag der CVP als Präsidentin der Inspektion der Diplommittelschule gewählt:
    -Nelly Brennwald (bisher Elternvertreterin in der Inspektion des Gymnasium Kirschgarten)