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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem FC Basel zum Gewinn des Schweizer Cups herzlich gratuliert und dem Team alles Gute für den Schlussspurt in der Meisterschaft gewünscht.
  • die Motion Daniel Wunderlin (im Namen der Aufsichtskommission des Grossen Rates) betreffend Interparlamentarische Aufsichtskommission für kantonsübergreifende Geschäfte für rechtlich zulässig erklärt. Gleichzeitig wurde dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss an den Regierungsrat zu überweisen. (Auskunft: Dr. Urs W. Kamber, akademischer Adjunkt, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60, ab 14 Uhr)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Planungsauftrag Maria Iselin (LDP) betreffend "strategischen Ausbau der Universität" als erledigt abzuschreiben. Wie im Planungsauftrag gefordert, wird der Regierungsrat einen Leistungsauftrag anstreben, der die Umsetzung des strategischen Plans "75Mio. Plus" bezüglich der Trägerbeiträge ermöglicht. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Angleichung der Trägerschaftsbeiträge im Sinne von Paragraf 12 des Universitätsvertrages durch einen weiteren Erhöhungsschritt seitens des Kantons Basel-Landschaft zu ermöglichen ist. Der Kanton Basel-Stadt wird diese Mittel nicht zur Senkung seiner (überproportionalen) Trägerlast einsetzen. Vielmehr sollen die Mittel vollumfänglich als Beitrag an die Strategie "75Mio. Plus" und ausschliesslich für die Universität eingesetzt werden. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Planungsauftrag Urs Müller (Bündnis) "für eine Bildungsoffensive im Bereich der Berufslehren" dem Regierungsrat nicht zur Erledigung zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt im Grundsatz das Anliegen des Planungsauftrages, im Bereich der Lehrstellen möglichst gute Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Die entsprechenden Forderungen sind grundsätzlich in den heutigen Formulierungen des Politikplans bereits integriert. Um der aktuellen Verknappung des Lehrstellenangebots offensiv und mit Wirkung bereits auf den diesjährigen Lehrbeginn zu begegnen, sind erste Massnahmen schon im Januar geprüft und in Absprache mit dem Kanton Basel-Landschaft eingeleitet worden. Der Aufnahme eines neuen Projektes "Lehrstelleninitiative" steht der Regierungsrat eher ablehnend gegenüber, da sich der Politikplan nicht für die Aufnahme von kurzfristigen Reaktionen und Interventionen eignet. Mit Blick auf die anstehende Umsetzung der revidierten Bildungsverordnungen der rund 300 Lehrberufe ist der Regierungsrat hingegen bereit, die Aufnahme eines neuen Projektes zu prüfen. Das Ziel eines solchen Projektes wäre es, attraktive Rahmenbedingungen für die Ausbildungstätigkeit der Wirtschaft zu erhalten und einen eventuellen Lehrstellenverlust durch Gewinnung von neuen Lehrstellen zu kompensieren. (Auskunft: Christoph Marbach, Leiter Amt für Berufsbildung/Berufsberatung, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 88 35)
  • den Anhang der Verordnung über die Ausrichtung von Kinder- und Unterhaltszulagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt geändert. Die einfache Zulage wurde um 20 Franken auf 170 Franken erhöht, die erhöhte Kinderzulage (Ausbildungszulage) wurde um 10 Franken auf 190 Franken erhöht. Diese neuen monatlichen Ansätze gelten entsprechend dem in Basel-Stadt und Basel-Landschaft geänderten Kinderzulagengesetz vom 1. Juli 2003 an. (Auskunft: Wolfgang Pfund, Leiter Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40 ab 14 Uhr)
  • die Ordnung für das Kantonale Lehrerseminar insofern geändert, als diese der Übergangsordnung zur Seminarordnung vom Juni 2002 angepasst wurde. (Diese Übergangsverordnung musste erlassen werden, um den Betrieb des Pädagogischen Instituts bis zur Eröffnung der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit sicherzustellen). Studierende, welche vor dem 1. August 2002 berufsvorbereitende Kurse an der Universität besucht haben, können damit ihre Ausbildung ebenfalls nach bisherigem Recht zu Ende führen. Gleichzeitig wurde auch die Übergangsordnung selbst bezüglich Credit Points im Fachbereich angepasst. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • rückwirkend per 1. Januar 2003 eine neue Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Hilfsassistentinnen bzw. -assistenten sowie die Assistentinnen und Assistenten in der kantonalen Verwaltung erlassen. Diese wurde nötig wegen der Ausgliederung der Universität Basel. Als Basis für den neuen Erlass diente die bestehende Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistentinnen und Hilfsassistenten an den Anstalten, Instituten und Seminaren der Universität Basel sowie die Lohnverordnung. (Auskunft: Wolfgang Pfund, Leiter Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40, ab 14 Uhr)
  • die Aufhebung des Reglements über den amtsärztlichen Dienst in Bezug auf die Anstellung im Staatsdienst und die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse des Basler Staatspersonals genehmigt. Das Reglement aus dem Jahre 1952 wurde auf der Basis des damals gültigen Gesetzes betreffend Pensions-, Witwen- und Waisenkasse des Basler Staatspersonals, das mit dem Pensionskassengesetz vom 20. März 1980 aufgehoben wurde, geschaffen. Das Reglement hat heute keine Bedeutung mehr. (Auskunft: Wolfgang Pfund, Leiter Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • eine neue Nutzungsvereinbarung über den Sportplatz Buschweilerhof anstelle des bisherigen Baurechts- und Pachtvertrags mit dem Fussball-Club Black Stars genehmigt. Das Garderobegebäude inklusive Clubhaus fällt damit an den Kanton heim. Es wird – wie auch der Trainingsplatz - mit Mitteln aus dem Sport-Toto-Fonds saniert. Anschliessend wird die Anlage an den FC Black Stars und allenfalls andere Vereine vermietet. Insgesamt ist für die Sanierung mit Kosten in der Höhe von 1,59 Millionen Franken zu rechnen. (Auskunft: Stephan Kohler, Stv. Leiter Ressort Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 606 95 89)
  • für die Sanierung und teilweise Neubeschaffung von Mobiliar im Rahmen der zweiten Sanierungsetappe des Kollegiengebäudes der Universität einen Kredit in der Höhe von 550'000 Franken dringlich bewilligt. Die zweite Etappe umfasst den Trakt auf der Seite des Petersplatzes sowie die Aula. Aufgrund von Missverständnissen sind die oben erwähnten Kosten nicht budgetiert worden. Sie werden im Rechnungsjahr 2003 kompensiert. (Auskunft: Bruno Chiavi, Hochbau- u. Planungsamt, Leiter HA Hochbau, Tel. 061 267 94 49)
  • für die Erweiterung der Schlittschuhausleihe auf der Kunsteisbahn Margarethen einen Kredit in der Höhe von 250'000 Franken bewilligt. Diese Vergrösserung ist notwendig, weil heute die meisten Besucherinnen und Besucher der Kunsteisbahn ihre Schlittschuhe mieten und die bestehenden räumlichen Kapazitäten nicht mehr ausreichend sind. (Auskunft: Karl Völlmin, Hochbau- und Planungsamt, Abt.-Ltr. Haustechnik, Tel. 061 267 93 85)
  • die Vereinbarung zwischen der Hardwasser AG und den IWB betreffend Wassertransit in Notsituationen genehmigt. Ein Wassertransit über das Leitungsnetz der IWB erfolgt nur dann, wenn die Wasserlieferung der Hardwasser AG an den Regionenverbund auf dem normalen Wege nicht möglich ist und bei Probeläufen. Bei einem Ausfall des Hardwasserwerkes liefern die IWB zudem Trinkwasser aus dem Grundwasserwerk Lange Erlen nach den vorhandenen Kapazitäten. Mit diesen Massnahmen kann die Hardwasser AG ihren Lieferverpflichtungen in Notfällen besser nachkommen. (Auskunft: Stefan Bitter, IWB, Leiter Produktion, Tel. 061 275 56 32)
    • Hans Buchmann, Leiter des Direktionsstabs im Kantonsspital Basel