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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • die Verordnung zum Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser geändert. Für den Vollzug der Verordnung ist damit einheitlich das Amt für Umwelt und Energie (AUE) zuständig. Bisher haben sich das AUE und die IWB in diese Aufgabe geteilt. (Auskunft: Manfred Beubler, Hauptabteilungsleiter, Amt für Umwelt und Energie, Tel. 079 333 91 46)
  • von einem Bericht des Baudepartements Kenntnis genommen, wonach ein Neubau der Walkewegbrücke definitiv als Option in die Vorprojektierung der neuen S-Bahn-Haltestelle Dreispitz der Blauen Linie Olten – Basel – Laufen aufgenommen wird. Nach Genehmigung des überarbeiteten Vorprojekts durch die Geschäftsleitung der SBB wird dieses dem Wirtschafts- und Sozialdepartement zum Entscheid zugestellt. Zum Zeitpunkt des Plangenehmigungsverfahrens wird die entsprechende Parlamentsvorlage ausgearbeitet, welche sowohl das Projekt wie auch die Ausführung der S-Bahn-Haltestelle beinhalten soll. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 55, ab 15 Uhr)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Geschäftsbericht und die Rechnung der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt für das Jahr 2002 zu genehmigen. Die Rechnung 2001 schliesst bei einem Aufwand von 55,6 Millionen Franken und einem Ertrag von 42,2 Millionen Franken mit einem Verlust von 13,4 Millionen Franken ab. Dieses Ergebnis setzt sich zusammen aus einem Betriebsgewinn von 0,8 Mio. Franken und – infolge der abflachenden Finanzmärkte – aus einem Finanzvortrag von 14,3 Mio. Franken. Der Jahresverlust wird durch eine Entnahme aus dem Reservefonds ausgeglichen. Der Reservefonds beträgt per Ende 2002 211,4 Millionen Franken. Damit sind die Deckungsreserven immer noch gut dotiert. (Auskunft: Dr. Peter Blumer, Direktor Gebäudeversicherung, Tel. 061 205 30 75)
  • in der Vernehmlassung zum Entlastungsprogramm 2003 des Bundes zu Handen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) deren klare und deutliche Stellungnahme an den Bundesrat unterstützt. Insbesondere lehnt auch der Kanton Basel-Stadt jegliche zusätzliche Lastenverschiebung vom Bund auf den Kanton sowie die vom Bund verursachten Steuerausfälle auf kantonaler Ebene ab. Gleichzeitig wird verlangt, dass die indirekten Auswirkungen der Entlastungsmassnahmen in der Botschaft quantifiziert werden. Das vorgeschlagene Entlastungsprogramm des Bundes hat in verschiedenen Bereichen die gemachten Zusagen, die Entlastung des Bundes nicht zu Lasten der Kantone vorzunehmen, nicht eingehalten. (bereits am 20.06.2003 mit der KdK-Medienmitteilung kommuniziert)
  • in der Vernehmlassung den Vorentwurf für eine Gesetzesänderung über die Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich als positiv gewertet. Es wird damit ein Schritt in die richtige Rechtung gemacht, um der momentanen Unterdeckungsproblematik entgegenzuwirken. Der Regierungsrat hofft, dass in der politischen Diskussion der Kernpunkt der Vorlage, namentlich gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen, unter Wahrnehmung der Eigenverantwortung wirksame Massnahmen zur Behebung einer Unterdeckung zu treffen, nicht untergehen wird. Die wesentlichen Eckpfeiler der Vernehmlassungsantwort sind mit der Konferenz der kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden abgestimmt worden. (Auskunft: Dr. Christina Ruggli, Leiterin BVG, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 58)
  • in der Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen sich grundsätzlich auf die Überlegungen und Schlussfolgerungen einer von der Schweizerischen Steuerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe abgestützt. Der Regierungsrat teilt auch deren Auffassung, das Mitarbeiteroptionen im Ausübungsmoment (at exercise) besteuert werden sollten und nicht im Zeitpunkt ihrer unwiderruflichen Zuteilung. (at vesting). Beim Gesetzesvorschlag geht es um eine Vereinheitlichung der Besteuerungsregeln. Bis anhin war die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen nur auf Praxisebene geregelt. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Tel. 061 267 96 33)
  • in der Vernehmlassung den Verhandlungsempfehlungen des UVEK für das Verhandeln bei Projekten, die dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen, zugestimmt. Wichtig ist die formelle rechtliche Verpflichtung der Verhandlungsbeteiligten, die in den Empfehlungen enthaltenen Grundsätze einzuhalten. (Auskunft: Pascal Giller, Rechtsabteilung, Baudepartment, Tel. 061 267 91 66)
  • die Angebotsvereinbarung im Regionalen Personenverkehr zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Transportunternehmungen SBB, BVB, BLT und Autobus AG Liestal für das Fahrplanjahr 2003 genehmigt. Der vom Kanton Basel-Stadt zu übernehmende Anteil der Abgeltungen an dem vom Bund und vom Kanton gemeinsam bestellten Angebot beläuft sich auf insgesamt 2,762 Millionen Franken. Der Restbetrag von 1,872 Millionen Franken wird vom Bund abgegolten. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 55, ab 15 Uhr).
  • das Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für ein Siedlungs- und Freiraumkonzept auf dem Landhofareal zur Kenntnis genommen. Hierüber wird das Baudepartement am 4. Juli 2003, 11.00 Uhr in einer Medienorientierung im Detail informieren; Vernissage: 4. Juli, 17.00. (Die Medien werden dazu separat eingeladen.)
  • anstelle der zurückgetretenen Renate Müller Burckhardt für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2005 als Mitglied der Inspektion der Primarschule Grossbasel-West gewählt:
    o Peter Jossi-Silverstein

Hinweise

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 8. Juli 2003 statt.