Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
dem Grossen Rat beantragt, die parlamentarischen Vorstösse (Anzug Prof. Dr. Hansjörg M. Wirz, DSP, betreffend Nationalem Schwimmzentrum Basel und Anzug Oscar Battegay, FDP, betreffend Errichtung eines Schwimmzentrums auf dem Gelände der Sportanlagen St. Jakob) als erledigt abzuschreiben. Für den Bau eines Nationalen Schwimmsportzentrums, das den Anforderungen des Nationalen Sportanlagen Konzeptes entspricht, ist mit Kosten in der Höhe von mindestens 35 Millionen Franken zu rechnen. Die von Seiten des Schwimmverbandes einzubringenden Mittel von maximal 10 Millionen Franken (indirekte Beiträge des Bundes im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts sowie der Swiss Olympic Association) werden in das neue Nationale Schwimmzentrum in Villars-sur-Glâne investiert. Dementsprechend sind zur Zeit keine Mittel für ein Projekt in Basel vorhanden, diese müssten vollumfänglich von der öffentlichen Hand aufgebracht werden. Dies ist aufgrund der Investitionsplanung im Kanton Basel-Stadt nicht möglich, daher macht es auch keinen Sinn, sich um ein Nationales Schwimmzentrum zu bewerben. Hingegen konnte die Trainingssituation im Gartenbad St. Jakob durch bauliche und technische Änderungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich verbessert werden. (Auskunft: Stephan Kohler, Ressort Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 606 95 89)
· den Subventionsvertrag mit der Suchthilfe Region Basel betreffend der Betriebskostenbeiträge an die Drogenberatungsstelle Drop In um drei Monate bis zum 31. März 2004 verlängert. Der neue Subventionsvertrag bis zum Jahre 2006 liegt voraussichtlich erst im Dezember 2003 vor. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Rechnungswesen/Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
· für die geschützte Werkstätte Transform für die Jahre 2004 und 2005 einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von je 80'000 Franken bewilligt. Die Ende 2000 eröffnete Werkstätte ist eine Einrichtung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft PSAG. Sie bietet 36 geschützte Arbeitsplätze für psychisch behinderte Menschen. (Auskunft: Francesca Teichert, Ressort Dienste, Abt. Erwachsene Behinderte, Tel. 061 267 68 08)
· für verschiedene Investitionen im Kantonsspital Gebundene Ausgaben in der Höhe von 1,95 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Der grösste Posten (1 Million Franken) betrifft die 4. Tranche für die Ersetzung der Spontantransportanlagen für Güter des Kantonspitals. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Finanzen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
· die Schenkung des "Komitees Wohnliches St. Johann" von 4000 Franken zur Finanzierung des Brunnenstocks und dessen Installation in der neu gestalteten Wasser-Sand-Spielanlage ("Pfludderbrunnen") im Kannenfeldpark gerne entgegengenommen. Die Gesamtkosten für den Brunnen betragen aufgrund der Eigenleistungen durch die Stadtgärtnerei und die Verwendung von grösstenteils vorhandenen Materialien ca. 10'000 Franken. (Auskunft: Roland Wiedmer, Landschaftsarchitekt, Stadtgärtnerei, Tel. 061 267 42 31)
· auf Anregung von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey beschlossen, dass bei Wahlen und Abstimmungen die Stimmen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer künftig separat ausgewiesen werden. Dies ist einfach möglich, weil sie bereits jetzt separat gezählt werden. Im Kanton Basel-Stadt sind zur Zeit 4481 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer registriert. Durchschnittlich nehmen rund 50 Prozent der eingeschriebenen stimmberechtigten Auslandsschweizer und -schweizerinnen an den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teil. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Leiterin Abteilung Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 47 oder 079 479 43 89)
· in der Vernehmlassung dem Beitritt der Schweiz zum Strafrechts-Übereinkommen des Europarates gegen die Korruption und zum Zusatzprotokoll - inklusive den Erklärungen zu einzelnen Artikeln - zugestimmt. Gutgeheissen werden auch die im Vorentwurf vorgesehenen Änderungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. (Auskunft: Dr. Urs W. Kamber, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60)
· die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes in der Anhörung nur teilweise gutgeheissen. Der Kanton Basel-Stadt hat die Lärmsanierung der Nationalstrassen frühzeitig - noch vor dem Inkrafttreten der LSV - in Angriff genommen. Der stetig steigende Verkehr auf den Transitachsen führt jedoch zu aufwändigen Nachsanierungen. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Fristerstreckung für die Lärmsanierung der Nationalstrassen bis zum Jahr 2015. Eine Fristverlängerung bis ins Jahr 2018 für die Sanierung der übrigen Strassen lehnt der Regierungsrat ab, weil die geplanten Strassensanierungsprogramme in Basel auf gutem Wege sind und ebenfalls bis spätestens im Jahre 2015 abgeschlossen sein sollten. Der Bundesrat ist den Anträgen vom Frühjahr 2002 (1. Vernehmlassung, vgl. dazu Medienmitteilung vom 25. Juni 2002, http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2002/06/rrbs-20020625-003.html ) des Regierungsrates bei den übrigen Änderungen weitgehend gefolgt. Mit Sorge nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass der Aufwand für die Erhebung, Verwaltung und Berichterstattung über die Lärmimmissionen aus dem Strassenverkehr mit den neu geplanten Regelungen noch weiter steigen wird. Er setzt sich deshalb beim Bund dafür ein, dass der Kanton Basel-Stadt sein effizientes und damit kostengünstiges System zur Erfassung der Lärmimmissionen aus dem Strassenverkehr (Lärmbelastungskataster) unverändert beibehalten kann. (Weitere Auskünfte: Peter Mohler, Leiter Abteilung Lärmschutz, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 23 40, ab 15 Uhr)
· 40 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.