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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • die Vorlage zur Einzonung des ehemaligen DB-Güterbahnhofareals, Projekt "Erlenmatt", zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dazu findet am 17. Dezember, 13 Uhr eine Medienorientierung statt, zu der die Medien bereits eingeladen wurden. Die Vorlage kann auf der Staatskanzlei (Rathaus Parterre) heute ab 16 Uhr abgeholt werden.
  • in seiner Vernehmlassungsantwort zur Vereinheitlichung des Zivilprozesses (Schaffung einer gesamtschweizerischen Zivilprozessordnung) dieses Vorhaben begrüsst. Er sieht den Vorentwurf der Expertenkommission zum überwiegenden Teil als sehr guten Kompromiss zwischen den heute geltenden unterschiedlichen Verfahrensordnungen der Kantone. Als problematisch jedoch ist aus Sicht der Gerichte vor allem die mit dem Gesetzesvorhaben neu einzuführende Regelung, dass alle gerichtlichen Entscheidungen – vorbehältlich eines ausdrücklich erklärten Rechtsmittelverzichts durch die Parteien – schriftlich begründet werden müssen. Zudem ist nicht einzusehen, weshalb das Inkasso der Kosten nach ergangenem Gerichtsurteil ganz oder mindestens teilweise von den Gerichten übernommen werden soll. Von grundsätzlicher Problematik sind auch die im Vorentwurf, teilweise von den Prozessparteien, teilweise von den Gerichten, zu beachtenden Maximalfristen. (Auskunft: Dr. A. Ceresoli, Tel. 061 267 63 00)
  • in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Dr. Rudolf Rechsteiner, SP) darauf hingewiesen, dass für eine zusätzliche längerfristige und gesicherte Belieferung von Lörrach und Weil am Rhein mit atomfreiem Strom die baselstädtischen Beteiligungen an Wasserkraftwerken heute nicht ausreichend sind. Denn die Produktion kann bei normalen Betriebsverhältnissen nur knapp den Bedarf des Kantons Basel-Stadt decken. Der Regierungsrat sieht die zukünftigen Chancen der IWB in der Vermarktung des Stromes aus dem Wasserkraftwerkspark weniger bei einer direkten Versorgung von anderen Gemeinwesen mit Strom als eher in einem künftigen Ökostromhandel via Öko-Zertifikaten. Er beantragt dem Grossen Rat, den Anzug als erledigt abzuschreiben. (Auskunft: Ernst Stocker, Leiter Energiehandel, IWB, Tel. 061 275 51 26)
  • in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Niggi Schaub, LDP) ausgeführt, dass die Integration der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) in den Bereich Produktion und Fernwärme der IWB im Jahr 1998 eine Optimierung und Reduktion der Betriebs- und Unterhaltskosten ermöglichte. Durch die Nutzung der zentralen Einkaufsorganisation der IWB, des gemeinsamen EDV-Supports, der gemeinsamen Pikettdienste, u.a. konnten Synergien geschaffen werden. Für die Zukunft sind weitere Massnahmen geplant, mit denen zusätzliche Synergien erschlossen werden sollen (z.B. Zusammenlegen von Spezialwerkstätten und der Leitwarten KVA und Fernheizkraftwerk, aufgabenspezifische, statt anlagenspezifische, Ausrichtung der Instandhaltungsbereiche). (Auskunft: Daniel Moll, Leiter Anlagen und Netze, IWB, Tel. 079 693 07 67)
  • die Verordnung über das Grundbuch Basel-Stadt und die Verordnung über die amtliche Vermessung Basel-Stadt genehmigt. Bisher bestanden keine Ausführungsbestimmungen zum massgeblichen Bundesrecht in einer kantonalen Grundbuchverordnung. Mit der formellen Einführung des eidgenössischen, EDV-Grundbuches im Kanton Basel-Stadt muss der Erlass erforderlicher Ausführungsbestimmungen zum Bundeszivilrecht nun nachgeholt werden. Gleichzeitig bildet die neue Verordnung auch die Rechtsgrundlage für die neuen EDV-Schuldbriefe. Sie bedarf noch der Genehmigung des Bundes. Betreffend amtliche Vermessung sieht die Kompetenzaufteilung vor, dass die Grundsätze vom Bund festgehalten werden und der Kanton regelt, was für die Durchführung notwendig ist. Die Grundsätze des Bundes sind in der Bundesratsverordnung und in einer Departementsverordnung festgelegt. Auf kantonaler Stufe regelt nun die neue Verordnung über die amtliche Vermessung Basel-Stadt Einzelfallentscheide mit eigenen Entscheidungsspielräumen, die direkt auf Bundesrecht abgestützt werden können, sowie gesetzgeberische Aufgaben, die sich aus der Bundesverordnung ergeben. Sie wird sofort wirksam. (Auskunft: Werner Messmer, Vorsteher Grundbuch- und Vermessungsamt, Justizdepartement, Tel. 061 267 92 67).
  • einen Teilkredit als Projektierungskredit in der Höhe von 290'000 Franken der Jahresrate 2003 für die Verbesserung des Ausbau-Standards sowie Sanierungsarbeiten in der St. Jakobshalle zum Vollzug freigegeben. Damit sollen die Planungsarbeiten weitergeführt werden (Fertigstellung des Vorprojekts, Vorbereitung einer Kreditvorlage, Baueingabe). (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter HA Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • Änderungen am Vertrag zwischen santésuisse und der Sanität Basel betreffend der Entschädigung von Primär- und Sekundärtransporten sowie des notärztlichen Zubringerdienstes genehmigt. Auf Wunsch von santésuisse werden auf den 1. Januar 2004 die Tarifstrukturen der Sanitätsdienste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft harmonisiert. Die Tarife für die Rettungstransporte werden in Basel-Stadt deswegen um 10 Franken, jene für Notfalltransporte um 70 Franken auf einheitlich 500 Franken angehoben (bisher 490 bzw. 430 Franken). Da die Verträge mit den Sozialversicherern keine für alle Fälle gültige Tarifgrundlage bilden, müssen die Tarife auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Der Regierungsrat hat deshalb die Gebührenverordnung Sanität entsprechend geändert. Sie wird am 1. Januar 2004 wirksam. (Auskunft: Hans-Peter Altermatt, Tel. 061 268 12 40)
  • angesichts der Bedeutung der Botschaft des Bundesrates zur Verwendung von 1’300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" in einem Schreiben des Kantons Basel-Stadt an die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier diese für die Haltung des Regierungsrates zugunsten des bundesrätlichen Vorschlages sensibilisiert und hierfür seine Gründe dargelegt. (Auskunft: Andreas Kressler, Departementssekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
  • 30 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
  • die Mitglieder der Ethikkommission neu- bzw. wiedergewählt. Zwei der insgesamt 22 Mitglieder der Ethikkommission beider Basel treten zurück. Anstelle der per Ende 2003 zurücktretenden Josette Müller, Ordensfrau, und des zurücktretenden Dr. iur. Rainer Schaub, emeritierter Präsident des Strafgerichtes Basel-Landschaft, werden für die Amtsperiode 1.1.2004 bis 31.12. 2007 gewählt:
    -- lic. theol. Settimio Monteverde, Pfarrer, Anästhesiepfleger im Bethesdaspital Basel
    -- lic. iur. Michelle Salathé, juristische Mitarbeiterin der Schweizerischen Akademie der Med. Wissenschaften in Basel. Die übrigen Mitglieder der Ethikkommission wurden für die Amtsperiode vom 1.1.2004 bis 31.12.2007 wiedergewählt.