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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • die Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VELG) angepasst. Am 18. Mai 2003 hat das Basler Stimmvolk die vorgelegten Änderungen des Einführungsgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen (EG/ELG) rückwirkend ab 1. Januar 2003 deutlich angenommen. Da die Gesetzesänderung gutgeheissen wurde, können nun in der VELG zwei wichtige Anpassungen rückwirkend per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden: Einerseits wird in § 14a festgelegt, wie die Teilrückerstattung an die Kosten des Umweltschutzabonnements durchgeführt wird und in § 12 geht es um die Erhöhung der Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf für die kantonalen Beihilfen gemäss § 18 Abs. 1 EG/ELG auf Verordnungsstufe. Beide Änderungen werden rückwirkend auf den 1. Januar 2003 wirksam. (Auskunft: Bergita Kayser Schmutz, Leiterin Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 86 39, bis 14.30 Uhr)
  • in der Vernehmlassung zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung zu den beiden entsprechenden Verordnungsentwürfen keine grundsätzlichen Einwände angebracht. Die Konkretisierung der Gesetzgebungsvorschriften erscheinen folgerichtig und zweckmässig. Einige Verbesserungsvorschläge wurden allerdings in Bezug auf die Regelung des Krankenversicherungsabzugs angebracht. Mit durchschnittlichen Prämienverbilligungen, die durchaus mit nach bestimmten Einkommenskategorien abgestuft werden könnten, wäre eine verstärkte automatisierte Veranlagung möglich. Dies hätte den Vorteil, dass Abklärungen bei den Steuerpflichtigen oder bei den zuständigen Amtstellen vermieden oder zumindest reduziert werden könnten. (Auskunft: Christian Mathez, Stellvertretender Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33, von 14 bis 16:45 Uhr)
  • erfreut von der Schenkung des Kunstwerks "54 Feldhüter Stelen" Kenntnis genommen und den entsprechenden Schenkungsvertrag mit dem Vertreter des Schenkungskomitees, Prof. Dr. Martin Burckhardt, unterzeichnet. Aufgestellt wird das Kunstwerk des Künstlerpaares Suter & Bult auf dem Feld über dem unterirdischen Zivilschutzzentrum Bäumlihof. Die "Stelenköpfe" aus farbigem Metall sind alle unterschiedlich gestaltet und drehen sich im Wind. (Auskunft: Friedrich Weissheimer, Leiter Technische Dienste, Baudepartement, Tel. 061 267 94 11 oder 061 267 93 17)
  • die Unterzeichnung der Vereinbarung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über die Durchführung von begleiteten Rückführungen (Aufgebotsvereinbarung) auf dem Luftweg gutgeheissen. Mit der Aufgebotsvereinbarung streben die beteiligten Vollzugsbehörden der Kantone sowie des Bundes das Ziel an, die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe beim Vollzug von Weg- und Ausweisungen auf dem Luftweg zu optimieren. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Chef Rechtsabteilung, Tel. 061 267 70 03, ab 16 Uhr)
  • die Konvention zur Finanzierung der Alpinen Rettung zwischen dem Schweizerischen Alpen-Club SAC und dem Kanton Basel-Stadt unterzeichnet. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit 4 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner, der finanzielle Aufwand beträgt damit rund 10'000 Franken pro Jahr. (Auskunft: Peter Leuenberger, Chef Finanzen und Liegenschaften, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 20)
  • die Vorlage betreffend den Jahresbericht 2002 der REDAG Regionale Entsorgung Dreiländereck AG betreffend Finanzierung des Baus der Kehrichtverbrennungsanlage zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt.
  • von der Jahresrechnung 2002 der Stiftung St. Jakobs-Fonds mit einem Vermögen in der Höhe von rund 1,385 Millionen Franken und vom Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle Kenntnis genommen. (Auskunft: Pascal Saner, Militärverwaltung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 316 72 00 oder 079 322 59 19)
  • 32 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.