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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • im Zusammenhang mit der Aufnahme der Rechtsprechungstätigkeit des Sozialversicherungsgerichts per 1. April 2002 die Verordnung zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) geändert; zudem hat er die Verordnung über das Verfahren im Sozialversicherungsprozess und bei Streitigkeiten aus Krankenzusatzversicherungen, das Reglement der Kantonalen Rekurskommission für die Ausgleichskassen und die IV-Stellen sowie das Geschäftsreglement der kantonalen Schiedskommission für die Arbeitslosenversicherung aufgehoben. Die Kompetenzen dieser richterlichen Behörden sind in der Zwischenzeit an das Sozialversicherungsgericht übergegangen. (Weitere Auskünfte: Dr. Urs W. Kamber, Rechtsdienst, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60, ab 14 Uhr)
  • die Verordnung über die Verfolgung von Straftaten im Verzeigungsverfahren geändert. Der Katalog von Vermögensdelikten, die im Verzeigungsverfahren erledigt werden können, wurde auf die zahlenmässig wichtigsten Vermögensdelikte reduziert. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Rechtsdienst, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5565 des Baudepartements mit dem neuen Querprofil und den Höhenkoten der Schöllenenstrasse, Abschnitt Reusstrasse-/Tessinstrasse, genehmigt. Dieser Bereich wird im Rahmen des Aktionsprogramms Stadtentwicklung Basel in eine Begegnungszone umgestaltet. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 17)
  • 42 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
    • Felix Leuppi, Leiter Abteilung Immobilien bei der Christoph Merian Stiftung