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Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Sibylle Schürch, SP) betreffend "Einführung eines Familienbonus’" als erledigt abzuschreiben. Der Vorstoss verlangt die Einführung eines Abzuges vom Steuerbetrag für steuerpflichtige Personen mit Kindern (sog. Familienbonus). Mit der anlässlich der Volksabstimmung vom 1./2. Juni 2002 gutgeheissenen Gesetzesrevision wurde u.a. der Kinderabzug erhöht sowie ein zusätzlicher, mit abnehmendem Einkommen zunehmender Zuschlag für Steuerpflichtige mit Einkommen unter 70'000 Franken beschlossen. Damit ist das Anliegen, einkommensschwache Familien steuerlich zu entlasten, im Wesentlichen erfüllt worden. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Lukas Stutz, CVP) betreffend "Interkommunale Zusammenarbeit’" als erledigt abzuschreiben. Die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für eine intensive und nachhaltige Zusammenarbeit in der Agglomeration Basel sind vorhanden bzw. in Vorbereitung. Entscheidend bleibt jedoch stets der politische Wille aller Partner, zugunsten von gemeinsamen, partnerschaftlichen, interkommunalen bzw. regionalen Lösungen ein Stück Autonomie aufzugeben und Mitverantwortung für das Ganze zu übernehmen. Dieser Schritt drängt sich namentlich in den kostenintensiven, staatlichen Aufgabenbereichen wie Bildung, Gesundheit oder Verkehr auf. Der Regierungsrat hat bereits mehrfach öffentlich zum Ausdruck gebracht, dass er den Weg einer vertieften Kooperation aller Partner in der Nordwestschweiz für die Prosperität unserer Region als wichtig erachtet und demnach konsequent weiterverfolgen will. Die bisherigen Erfolge und die weiteren Pläne stimmen zuversichtlich, in der interkommunalen und interkantonalen Zusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter voranzukommen. (Auskunft: Dr. Urs W. Kamber, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60)
  • die Verordnung über die Abfallgebühren insofern geändert, als der Shredderbonus per 1. Januar 2003 aufgehoben wurde. Der Shredderbonus hat sich seit der Einführung der geänderten Gebührenverordnung vom 1. April 2001 in der Praxis nicht bewährt. Um von der günstigeren Tarifstufe I zu profitieren, wurden missbräuchlich vermehrt Siedlungsabfälle in Gebührensäcke für Shreddergut entsorgt. Dies führte zu arbeitshygienischen Problemen in den Sortierwerken und zu einem Einnahmenausfall in der KVA Basel. (Auskunft: Max Müller, Industrielle Werke Basel, Baudepartement, Tel. 061 275 50 91)
  • im Hinblick auf die Zusammenlegung der Elektronenmikroskopiebereiche REM/TEM im Pharmazentrum für die Erarbeitung des Detailprojektes Ausgaben in der Höhe von 128'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Michael Yasikoff, Projektleiter, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 12)
  • den Verein Johanna für die Grundkurse im Rahmen des Projektes "Lernen im Park" für die Jahre 2003 - 2004 mit einem Betriebsbeitrag von 45'000 Franken pro Jahr zu unterstützen. Neben dem Erstkontakt mit dem systematischen Spracherwerb sollen die Frauen auch auf die entsprechenden Regelangebote der Stadt und auf andere Beratungsstellen hingewiesen werden. Um den integrativen Aspekt des Angebots abzurunden, werden ausserdem Informationen zum Leben in den jeweiligen Quartieren vermittelt. Geplant sind für das 2003 neun Kurse im Gundeli, Kleinbasel und im St. Johann. (Auskunft: Rolf Schürmann, Ressort Soziales, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 69 04)
  • den Baurechtsvertrag vom 19. Dezember 2002 zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der Stiftung Basel Lighthouse genehmigt. Der Erlös für das bestehende Gebäude Gustav Wenk-Strasse 40 wird dem Finanzvermögen gutgeschrieben.
  • In der Vernehmlassung zur Totalrevision der Schall- und Laserverordnung (SLV) wurden einige Verbesserungsvorschläge gemacht. Abgelehnt wird, dass verschiedene Grenzwert-Limiten bei den Schalleinwirkungen für verschiedene Kategorien von Veranstaltungen geschaffen werden sollen. Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung von Veranstaltungen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass durch die Revision der SLV eine Vereinfachung des Grenzwertschemas erreicht werden muss. Als einzigen gangbaren Weg betrachtet er dabei die Festlegung eines allgemeinen Grenzwertes von 95 db am Ort, an dem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist. (Auskunft: Priska Plüss, Lärmschutzfachstelle, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 23 42)
  • die Budgets der Verwaltungen der Bürgergemeinde der Stadt Basel und der Christoph Merian Stiftung für das Jahr 2003 zur Kenntnis genommen.
  • 50 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt und zur weiteren Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts dem Grossen Rat vorgelegt. Die Namen werden im Kantonsblatt veröffentlicht.
    • als Vizepräsident und Mitglied:
      Dr. iur. Davide Donati, Leiter Rechtsabteilung PMD
    • als Mitglieder:
      Dr. iur. Peter J. Blumer, Direktor der Gebäudeversicherung
      Dr. iur David Dussy, Leiter Bauinspektorat
    • Baschi Dürr, Liste 3 (LDP) des Wahlkreises Grossbasel-Ost.

Hinweise

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