Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in der Vernehmlassung die beabsichtigte Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz in der Sache sehr begrüsst. Mit der Schaffung von Natur- und Landschaftspärken von nationaler Bedeutung wird ein wichtiger Schritt für den Natur- und Landschaftsschutz, aber auch für die Attraktivität des Schweizerischen Tourismus’, gemacht. Dabei ist es ein wichtiges Anliegen des Regierungsrates, dass die Kantone wie auch die betroffenen Fachstellen für Natur- und Landschaftsschutz bei der Detailausarbeitung der Gesetz- und Verordnungsgebung, insbesondere bei der Kriteriendefinition, weiterhin miteinbezogen werden. Im weiteren räumt der Regierungsrat ein, dass im vorliegenden Gesetzesentwurf insbesondere die Vorgaben für die Landschaftspärke sehr stark eine Wirtschaftsförderungsmassnahme der ländlichen Regionen und weniger eine neue Form des Kulturlandschaftsschutzes sind. Wichtig ist daher, dass auch für die Landschaftspärke die notwendigen raumplanerischen und naturwissenschaftlichen Vorgaben gesetzlich festgehalten werden. (Auskunft: Pascal Giller, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 66)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kaspar Gut, VEW) betreffend "Anbringung einer Bodenmarkierung auf Tram- und Bushaltestellen zu Gunsten sehbehinderter Fahrgäste" als erledigt abzuschreiben. Die BVB haben in Absprache mit den einschlägigen Organisationen bereits mehrere Massnahmen getroffen, um sehbehinderten und blinden Menschen die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erleichtern. Auch Markierungen im Sinne des Vorstosses erachtet der Regierungsrat an Haltestellen als sinnvoll, die von vielen Sehbehinderten frequentiert werden oder in deren Umgebung die Orientierung für Sehbehinderte besonders schwierig ist. Verzichtet werden soll hingegen nach wie vor auf einen fest reservierten Behinderten-Sitzplatz bei der vordersten Türe. Günstig gelegene Sitzplätze werden den Behinderten in der Regel freiwillig zur Verfügung gestellt. (Auskunft: Pius Marrer, Medienchef BVB, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 685 12 52).
- in einem ergänzenden Bericht zum Kommissionsbericht betr. die Initiative "Basel zu Fuss" dem Grossen Rat beantragt, für die Umsetzung von Projekten zu Gunsten der Fussgängerinnen und Fussgänger einen Rahmenkredit von 5 Mio Franken zu bewilligen. Im Übrigen soll die Initiative den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag mit Empfehlung auf Verwerfung vorgelegt werden. (Auskunft: Barbara Auer, Fachstelle Langsamverkehr, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 92 26)
- 63 Aufnahmen (25 Gesuche) sowie 1 Wiederaufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt veröffentlicht.
Hinweise
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