Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in der Vernehmlassung zum Entwurf des Leitbildes Langsamverkehr begrüsst, dass der Langsamverkehr als eigenständiger Pfeiler des Personenverkehrs gefördert werden soll. Bemängelt wird aber, dass das Leitbild den Langsamverkehr trotz dem Leitsatz zur Raumplanung eher isoliert betrachtet. Die Beziehungen zum Öffentlichen Verkehr werden wohl aufgenommen, eine Gesamtsicht des Verkehrs oder wirkungsvolle Ansätze für die Raumplanung und den Städtebau fehlen aber. Die Fördermassnahmen des Langsamverkehrs müssen zwingend in ein langfristiges Konzept betreffend strategischer Faktoren wie Arbeits- und Wohnorte, Freizeitanlagen oder Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln eingebettet werden. Die vorgesehenen Fördermittel sind im Verhältnis zur Zielsetzung viel zu gering. Das Leitbild ist zu wenig auf die Bedürfnisse von Agglomeration (Berufs-Pendler-Verkehr) ausgerichtet. (Auskunft: Barbara Auer, Fachstelle Langsamverkehr, Hochbau- und Planungsamt, Tel. 061 267 40 39 von 17 bis 19 Uhr)
- für den Ersatz eines Grabbaggers auf dem Friedhof Hörnli Gebundene Ausgaben in der Höhe von 204'600 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Jean-Michel Peressini, Leiter Administration Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Baudepartment, Tel. 061 267 67 40)
- das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 18. Mai validiert. Ebenfalls validiert wurde die Wahl von 15 Richterinnen/Richtern des Zivilgerichts, einer Statthalterin des Strafgerichts und 15 Richterinnen/Richtern des Strafgerichtes. Dem Grossen Rat wurde beantragt, vom Ergebnis der in Form einer stillen Wahl durchgeführten Erneuerungswahl an den Gerichten Kenntnis zu nehmen.
- gestützt auf das Gerichtsorganisationsgesetz die vorgeschlagenen Personen für das Gewerbliche Schiedsgericht als gewählt erklärt. Die Namen der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Berufsgruppen werden im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Leiterin Abteilung Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 47)
- von der Rechnung 2002 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt im Sinne von Paragraph 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Die Rechnung 2002 weist bei Einnahmen von 463'007 Franken und Ausgaben von 464’857 Franken einen Ausgabenüberschuss von 1'850 Franken (Vorjahr 2'515 Franken) aus. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- von der Rechnung 2002 der Israelitischen Gemeinde Basel im Sinne von Paragraph 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Die Rechnung 2002 weist bei Einnahmen von 2'443’248 Franken und Ausgaben 2'915’881Franken einen Ausgabenüberschuss von 472’632 Franken (Vorjahr 112'638 Franken) aus. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)