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Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • vom Bericht der Statistischen Ämter Basel-Stadt und Basel-Landschaft "Wirtschaft beider Basel 2003" zur Kenntnis genommen und den Wirtschaftsbericht genehmigt. Dazu findet am 27. Oktober 2003 eine Medienorientierung statt, zu der die Medien separat eingeladen werden.
  • die Seminarordnung und die Übergangsordnung zur Seminarordnung geändert. Aufgrund der noch nicht erreichten parlamentarischen Zustimmung zum Vertrag betreffend Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel müssen die Ausbildungen am Pädagogischen Institut weiterhin auf der rechtlichen Grundlage der vor einem Jahr erstellten Übergangsverordnung durchgeführt werden. Diese Anpassungen wurden nun vorgenommen. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • die Zuständigkeit für die Frauenberatung des Basler Frauenvereins per 1. Januar 2004 vom Erziehungsdepartement an das Justizdepartement übertragen. Wesentliche Angebote, die entweder von der Zielgruppe oder der Art der Dienstleistungen dem Angebot der Frauenberatung entsprechen, sind heute beim Justizdepartement angesiedelt. Ebenfalls vom Erziehungsdepartement zum Justizdepartement wechselt der Aufgabenbereich Individualfinanzierung. Darunter fällt die Regelung der Finanzierung von Nebenkosten im Rahmen von Fremdunterbringungen, die Finanzierung von ambulanten Massnahmen, die Berechnung und das Inkasso von Elternbeiträgen an die Unterbringungskosten und die Durchsetzung von Ansprüchen von Kindern gegenüber Eltern und Dritten. Damit werden Schnittstellenprobleme gelöst, indem die Sozialarbeitenden für sämtliche Aspekte der Klientenbetreuung zuständig werden, also auch bei deren Finanzierung. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär und Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Andreas Schneider, SP) betreffend "zeitgemässe Ergänzung der Stadtbildkommission" als erledigt abzuschreiben. Mit der Wahl von Beat Breitfeld, Landschaftsarchitekt BSLA, im Jahre 1998, hat auch ein Vertreter der "grünen Berufe" in der Kommission Einsitz erhalten. Damit entspricht die Stadtbildkommission der Bau- und Planungsverordnung. Diese legt fest, dass die Stadtbildkommission aus der oder dem vom Regierungsrat gewählten Vorsitzenden, mindestens drei vom Regierungsrat gewählten Fachleuten, der Kantonsbaumeisterin/dem Kantonsbaumeister und einer Begutachterin/einem Begutachter besteht. Als beratende Mitglieder wirken die Vorsteherin/der Vorsteher des Baudepartements, eine Landschafts-/Gartenarchitektin bzw. ein Landschafts-/Gartenarchitekt sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Wirtschaft, der Basler Denkmalpflege und des Bauinspektorates mit. (Auskunft: Julia Afheldt, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 59)
  • zur Petition des "Komitee Sans-Papiers Nordwestschweiz" Stellung genommen. Dabei wurde unter anderem festgehalten, dass der Kanton Basel-Stadt seit Jahren eine bewährte Praxis in Bezug auf die Prüfung von Härtefällen im Ausländerbereich pflegt. Im Rahmen des geltenden Rechts wird eine humane Praxis bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen angewandt. Dass der Kanton Basel-Stadt seinen Ermessenspielraum durchaus ausnützt, zeigte sich im Dezember 2001, als des Polizei- und Militärdepartement den "Sans-Papiers" die Gelegenheit bot, ihre Lebenssituation in Form einer anonymisierten Anfrage zu Handen der Einwohnerdienste einzureichen. 8 Personen erhielten in der Folge eine Aufenthaltsbewilligung für den Kanton Basel-Stadt. (Auskunft: Bruno Varni, Hauptabteilungsleiter Einwohnerdienste, Tel. 061 267 70 44)
  • für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten des Hochbau- und Planungsamtes Ausgaben in der Höhe von 1,219 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die Mittel werden benötigt für Sanierungsarbeiten an Schulhäusern, Museen, beim Spiegelhof, beim Friedhof Hörnli und bei der Suchtmittelstelle Janus. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • im Hinblick auf die Wohnbebauung des Plus-Areals die notwendigen Zonen- und Strassenlinienänderungen vorgenommen und die Lärmempfindlichkeitsstufe II festgesetzt. Verzichtet wird auf die Aufhebung der Speziellen Bauvorschriften, welche insbesondere eine Wandhöhe von 12,5 m anstelle der zonenüblichen 14 m vorgeben. Eine Überarbeitung des Projekts führte auch für die niedrigere Wandhöhe zu akzeptablen Ergebnissen. Damit kann ein gewichtiger Einsprachegrund aus der öffentlichen Planauflage gegen das Wohnbauprojekt aus dem Weg geräumt werden. Die detaillierten Beschlüsse werden im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Deutsch Frédéric, Architekt, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 92 19)
  • in der Vernehmlassung die vorgesehene "Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige mit Wirkung für die direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden" grundsätzlich begrüsst. In einzelnen Punkten wurden Verbesserungsvorschläge gemacht. Grossen Wert legt der Regierungsrat darauf, dass die vorgesehenen Erleichterungen nicht so weit gehen, dass sich die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, welche ihre Deklarationspflicht anstandslos erfüllen, benachteiligt vorkommen. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf der Totalrevision der Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse grundsätzlich gutgeheissen. Gleichzeitig weist er aber auch darauf hin, dass immer noch grosse Lücken in der Reglementierung von Tabakwaren, insbesondere in den Bereichen Werbung und Promotion sowie Schutz vor Passivrauchen vorhanden sind und so nicht alle Forderungen der Prävention erfüllt sind. Der Regierungsrat hat deshalb bei den entsprechenden Artikeln Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen. Da nicht alles in der Tabakverordnung geregelt werden kann, ist es zudem nötig, dass auch andere Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Kantonsebene angepasst werden. Vor allem ist aus Sicht des Regierungsrates der Einbezug der Erwachsenen in Gesetzen über Werbebeschränkungen auch sinnvoll, weil das Rauchverhalten der Erwachsenen die Einstellung der Jugendlichen beeinflusst. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68) (am Mittwoch erreichbar)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf der Verkehrszulassungsverordnung, der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrsversicherungsverordnung rundsätzlich gutgeheissen. Insbesondere begrüsst wird die Einführung des verschärften Massnahmenrechts und des Grenzwerts Null bei Betäubungsmitteln im Strassenverkehr per 1. Januar 2005. Lediglich die vorgesehene Zeitspanne für die Einführung der geplanten Weiterausbildung für Führerausweisinhaberinnen und -inhaber auf Probe ist etwas knapp bemessen, da die Suche und Bereitstellung von geeignetem Übungsgelände gerade im Kanton Basel-Stadt bzw. in der Nordwestschweiz nicht einfach sein dürfte. Der Regierungsrat beantragt, den diesbezüglichen Einführungstermin (2005) ins Jahr 2006 hinauszuschieben. (Auskunft: Andreas Brenner, Leiter Verkehrsabteilung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 72 22)
  • 101 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt. Sie sind dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorzulegen. Die einzelnen Namen werden im Kantonsblatt veröffentlicht.
  • 42 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die einzelnen Namen werden im Kantonsblatt veröffentlicht.
  • 4 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die einzelnen Namen werden im Kantonsblatt veröffentlicht.
  • anstelle der zurückgetretenen Präsidentin der Kommission für Ausbildungsbeiträge, Dr. Yvonne Boerlin, für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30.6.2005 den bisherigen Vizepräsidenten Fritz Wiederkehr zum neuen Präsidenten und das bisherige Kommissionsmitglied Dorothea Flury zur neuen Vizepräsidentin gewählt.
    • Urs Schweizer, neuer Präsident ACS Sektion Basel
    • Dr. Claus Wepler, WSD, Ressort Verkehr

Hinweise

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 14. Oktober statt.