Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem...
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Eva Huber-Hungerbühler, SP) betreffend "Realisierung der Veloroute über die Gundeli-Passerelle" als erledigt abzuschreiben. Verschiedene Gründe sprechen gegen ein solches Anliegen: So ist die Gundeldingerpasserelle der SBB nicht Bestandteil des Velo-/Mofaroutennetzes und das aktuelle Routennetz in Nord/Süd-Richtung über die Peter Merian-Brücke ist genügend. Dazu kommen verkehrstechnische Gründe, die ebenfalls gegen eine Veloroute über die Passerelle sprechen. (Auskunft: Dr. Rodolfo Lardi, Stv. Leiter Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 11)
- vom Vollzugsbericht zum APS-Projekt "Öffentliche Nutzung von privatem Parkraum" Kenntnis genommen. Diese Massnahme kann nicht umgesetzt werden, weil die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Parkraum keine Parkplätze für die Kundschaft der Innenstadtgeschäfte zur Verfügung stellen wollen. Dies zum Teil auch aus Sicherheitsgründen. Die Parkplätze stehen nur eigener Kundschaft und Mitarbeitenden zur Verfügung. Dies ist das Ergebnis einer entsprechenden Umfrage. (Auskunft: Dr. Andrea. Attenhofer, Parkraumdelegierte des Kantons Basel-Stadt, Baudepartement, Tel. 061 267 40 95)
- den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5581 des Baudepartements mit dem neuen Strassenquerprofil und den Höhenkoten des Wild Ma-Gässli genehmigt. Im Rahmen der Wohnumfeldaufwertung werden im Bereich "Unterführung" der Mittleren Rheinbrücke, im anschliessenden Bereich Oberer Rheinweg und im Wild Ma-Gässli diverse Umgestaltungs-Massnahmen getroffen. Das Projekt sieht vor, die Fahrbahn des Oberen Rheinwegs im Einmündungsbereich des Wild Ma-Gässli auf Trottoirhöhe anzuheben und mit einer Pflästerung zu versehen. Im weiteren wird das Wild Ma-Gässli als Durchgang zur Rheingasse umgestaltet. Die Randsteine werden entfernt, um die neue Fahrbahnanhebung vom Oberen Rheinweg bis zur Rheingasse durchzuziehen. Neu sollen auch Veloabstellplätze mit Haltebügeln im Durchgang zur Rheingasse das wilde Parkieren von Velos verhindern. Über das Projekt hat das Baudepartement im Sommer detailliert informiert. Die detaillierten Regierungsratsbeschlüsse werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Beat Zahno, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 91 69)
- für die Sanierung des Clubgebäudes auf der Sportanlage Buschwilerhof einen einmaligen Beitrag in der Höhe von 250'000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt. (Auskunft: Marianne Trevisan, Verwalterin Lotteriefonds, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 90) - die Verordnung betreffend die Anstellung juristischer Volontäre in der Verwaltung und an den Gerichten des Kantons Basel-Stadt geändert. Neu besteht – wie bereits bei der Verwaltung - auch bei den Gerichten die Möglichkeit, das Volontariat bis auf maximal 6 Monate zu verlängern. Insbesondere soll künftig die Volontariatsdauer am Strafgericht von drei auf vier Monate verlängert werden. (Auskunft: Dr. Alexandra Schwank, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 84)
- in der Vernehmlassung die Teilrevisions-Entwürfe zu der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern sowie zur Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer grundsätzlich gutgeheissen. Als problematisch erachtet wird allerdings eine Bestimmung in der BVO, wonach ein nachträglicher Familiennachzug nur bewilligt werden kann, wenn wichtige familiäre Gründe geltend gemacht werden. Gemäss dem Regierungsrat sind "wichtige familiäre Gründe" sehr individuell deutbar. In der Praxis hat sich gezeigt, dass vor allem dem Bildungsgrad eine grosse Bedeutung in der Integrationsfähigkeit von Jugendlichen zukommt. Im Einzelfall sollten daher "bildungsrelevante Gründe" geltend gemacht werden können. Zudem muss eine Vorbereitung auf die Migration im Heimatland erfolgen. (Auskunft: Rahel Eglin, jur. Mitarbeiterin, Rechtsdienst, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 72 59)
- den Zusammenarbeitsvertrag inklusive die Leistungsvereinbarung zwischen dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt und der Stiftung Mosaik in Liestal genehmigt. Die Stiftung erhält in den Jahren 2003 und 2004 für Leistungen im Bereich des Ambulant Begleiteten Wohnens zu Gunsten von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt einen Subventionsbeitrag in der Höhe von 14'853 Franken pro Jahr. Analoge Vereinbarungen haben auch die Pro Infirmis und der Kanton Basel-Landschaft getroffen. Die in Liestal ansässige Stiftung leistet geistig behinderten Personen, die in ihren eigenen Wohnungen leben, gezielte Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags. (Auskunft: Carmen Ronco, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 04, 10-12 Uhr und 16.30-18 Uhr)
- 26 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen bestätigt. Sie müssen dem Grossen Rat zur Bestätigung und zur Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt werden. Die Namen der Aufgenommenen werden im Kantonsblatt publiziert.
- Thomas Riedtmann, Adjunkt des Departementsvorstehers, Finanzdepartement
- Dr. Richard Bührer, Direktor der Fachhochschule beider Basel (FHBB)