Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Prof. Dr. Ueli Mäder, Bündnis) betreffend die Mietzinsansätze der Sozialhilfe als erledigt abzuschreiben. Eine Zusammenstellung des Gesamtwohnungsbestandes zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, beim Eintritt der Bedürftigkeit in einer zu teuren Wohnung zu leben, recht gering ist. Im gesamten Wohnungsangebot liegen – ausser bei den 5-Zimmer-Wohnungen – mindestens zwei Drittel aller Wohnungspreise unter den Grenzwerten der Kostenübernahme durch die Sozialhilfe. Eine der wesentlichen Herausforderungen der Sozialhilfe ist es zudem auch, die Lebenskosten der Unterstützungsberechtigten auf ein Niveau zu senken, das eine materielle Unabhängigkeit ermöglicht. Die Mietzinsgrenzen dienen deshalb nicht nur dazu, die Kosten der Sozialhilfe zu begrenzen, sie helfen auch mit, in Zukunft mit den verfügbaren Mitteln besser auszukommen. In Anbetracht der heute überall geforderten Mobilitätsbereitschaft, kann die Notwendigkeit, die Wohnung zu wechseln, nicht als Härte bezeichnet werden. (Auskunft: Walter Rösli, Ressortleiter Soziales, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel.061 267 85 51)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Roland Vögtli, FDP) betreffend Sicherung des Abendverkaufs in der Stadt Basel als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat hat am 5. August 2003 eine Änderung der Ruhetags- und Ladenschlussverordnung beschlossen. Dabei ging es unter anderem um deren Anpassung an den neuen Gesamtarbeitsvertrag für den Abendverkauf im Kanton Basel-Stadt vom 1. Mai 2002. Gegen diese Änderung haben der Gewerbeverband Basel-Stadt, die Pro Innerstadt und ein Ladengeschäft beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. Sollte diese Erfolg haben, wäre der wöchentliche Donnerstag-Abendverkauf in der Innenstadt wieder in Frage gestellt., was ein rasches Handeln von Regierungsrat und Grossem Rat erfordern würde. Der Regierungsrat wird die notwendigen Schritte einleiten, sobald das schriftliche Urteil des Bundesgerichtes vorliegt. (Auskunft: Marie-Thérèse Kuhn, Leiterin KIGA, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 78)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anita Lachenmeier-Thüring, Bündnis) betreffend betreuter Grünflächen und Freiräume als erledigt abzuschreiben. Für die Einsetzung von Aufsichtspersonal in den baselstädtischen Pärken und Grünanlagen gäbe es zwar gute Gründe, die finanzielle Situation des Kantons Basel-Stadt bietet aber keinen Spielraum für die Übernahme entsprechender neuer Aufgaben. Ein Pilotprojekt in einem Park würde für ein Jahr rund 50'000 Franken kosten. (Auskunft: Daniel Oertli, Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Baudepartement, Tel. 079 321 68 56)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Patrick Cattin, SD) betreffend einer künftigen gemeinsamen Berufsschau in der Region Basel als erledigt abzuschreiben. In den vergangenen zwei Jahren haben auf verschiedenen Ebenen, sowohl von Seiten der Wirtschaftsverbände als auch von Seiten der Behörden, Gespräche mit Verantwortlichen der Wirtschaftskammer Baselland stattgefunden, um abzuklären, ob auch eine Beteiligung von Basel-Stadt bei der Berufsschau in Pratteln erwünscht ist. Offenbar besteht aber bei der Wirtschaftskammer Baselland kein Bedarf, beim erfolgreichen Konzept, der Organisation oder bei der Trägerschaft der Berufsschau Änderungen vorzunehmen. Die Berufsschau wird übrigens auch von Basler Schulklassen rege besucht. Unter diesen Voraussetzungen stellt sich zur Zeit auch die Frage einer allfälligen Mitfinanzierung eines Projekts "Berufsschau beider Basel" nicht. (Auskunft: Christoph Marbach, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 88 35)
- die Aufnahmeverordnung Gymnasien insofern geändert, als sie der neuen Lernbeurteilungsverordnung der Orientierungsschule angepasst werden musste. Mit der Einschränkung des Elternentscheids musste der Übertritt von der Orientierungsschule neu geregelt und insbesondere die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung erwähnt werden. Auch der Übertritt von der Weiterbildungsschule an ein Gymnasium hat sich durch die Einführung zweier Leistungszüge verändert und musste neu geregelt werden.
- die Verlängerung des Vertrages betreffend das Departement Klinisch-Biologische Wissenschaften an der Universität Basel (DKBW) gutgeheissen. Hauptziel des im April 2000 unterzeichneten Vertrages war es, durch die Schaffung einer unselbständigen Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts das Departement Forschung am Kantonsspital, Basel, den Bereich Forschung am UKBB sowie die Departemente Biomedizinische Wissenschaften und Mikrobiologie der Universität Basel zwecks Vernetzung der klinischen mit der vorklinischen und verwandten naturwissenschaftlichen Forschung zusammenzuführen. Insgesamt ist diese Zusammenarbeit rückblickend als positiv zu bewerten, auch wenn es gewisse Probleme in Bezug auf Anstellungsverhältnisse und Finanzierungsstrukturen gibt. Einig sind sich alle Parteien darüber, dass das DKBW bzw. das Departement Forschung mittelfristig kostenneutral in die Universität überführt werden soll. Dies bedarf umfangreicher Vorbereitungsarbeiten, deshalb wird der Vertrag nun um vorläufig 1 Jahr verlängert. (Auskunft: Andreas Faller, Leiter Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 12)
- dem Grossen Rat beantragt, den Verein Beratungsstelle SLW, HELP! For Families für die Jahre 2004 - 2005 wie bisher mit Beiträgen in der Höhe von jährlich 800'000 Franken zu unterstützen. Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienbegleitung entspricht einem Bedürfnis von Familien und Behörden. Die Nutzung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dank diesem Angebot kann bei verschiedenen sozialen Problemsituationen eine ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen vermieden oder verkürzt werden. Dies kann die Betroffenen entlasten und erspart dem Staat höhere Kosten. (Auskunft: Dr. Erika Arnold, Vorsteherin Vormundschaftsbehörde, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 04)
- die neue Interkantonale Vereinbarung der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes Nordwestschweiz (MIBD NWS) unterzeichnet. Das MIBD wird in die bestehende kantonale Lebensmittelkontrolle integriert. Die Federführung für die Milchkontrolle hat das Kantonale Laboratorium Basel-Landschaft. (Auskunft: Birgit Jaiser, Departementssekretärin, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 17)
- die Prämiensätze der Kantonalen Viehversicherungskasse für das Jahr 2004 festgesetzt. Sie sind unverändert gegenüber dem letzten Jahr. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
- 13 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt veröffentlicht.