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Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss (Anzug Prof. Dr. Tobias Studer, DSP) betreffend "nachträgliche Behebung von Unterlassungen bei der Privatisierung der ZEBA AG" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat teilt die im Vorstoss recht düster dargestellte Entwicklung der ZEBA AG nicht. Vielmehr haben die letzten zwei Jahre gezeigt, dass das Unternehmen auch in einem rauer werdenden Umfeld sehr wohl bestehen kann. Der Kanton Basel-Stadt möchte nun die bestehenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber der ZEBA AG per Saldo aller Ansprüche begleichen. Eine entsprechende Offerte der ZEBA AG liegt vor. Der Kanton hatte sich im Dezember 2000 verpflichtet, alle Lohnanteile über 3500 Franken pro Monat von damals 64 sogenannten Besitzständerinnen und Besitzständern finanziell abzugelten, solange sie bei der ZEBA AG sind. (Auskunft: Prof. Dr. Urs Müller, Chef der Finanzverwaltung, Tel. 061 267 96 01)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Heidi Hügli, SP) betreffend Prävention im Gesundheitswesen als erledigt abzuschreiben. Die Zusammenarbeit zwischen den Departementen auf dem Gebiet der Prävention wurde in den vergangenen Jahren stetig optimiert. Die Koordination muss projektbezogen erfolgen; hierfür verantwortlich ist jeweils das federführende Departement. Weder machbar noch sinnvoll ist hingegen ein departementsübergreifendes, umfassendes Präventionskonzept, da die Präventionsarbeit der einzelnen Departemente sehr heterogen bezüglich Zielsetzung, Methodik und Rahmenbedingungen ist. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 68)
  • dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss von Ueli Mäder (Bündnis) als erledigt abzuschreiben. Die verlangte Solaranlage beim St. Jakob-Park ist inzwischen realisiert worden. Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Stadions hat eine Leistung von 151 KW und liefert seit dem 1. November 2001 Elektrizität in das öffentliche Versorgungsnetz. Sie produziert pro Jahr 126’00 KWh Strom, der im Rahmen der Solarstrombörse durch die IWB vermarktet wird. Seit der Vorstoss Ende 1999 eingereicht wurde, hat die total installierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen im Kantonsgebiet von 277 KW auf heute 1417 KW zugenommen. Diese Steigerung von 411% in rund zwei Jahren ist eine Folge der gesetzlichen Vorgaben für die Solarstrombörse. (Auskunft: Thomas Fisch, Amt für Umwelt/Energie, Leiter Energiefachstelle BS, Tel. 061 225 97 33, von 14 bis 17 Uhr)
  • dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss von Beatrice Alder Finzen (SP) als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass sich Reklamereiter unmittelbar vor dem werbenden Geschäft befinden müssen. Sie dürfen keine wegweisende Funktion haben und nicht permanent auf öffentlichen Plätzen positioniert werden. Es wäre einem Ladenbesitzer bzw. einer Ladenbesitzerin wohl auch unzumutbar, einen fremden Reklamereiter, womöglich gar eines Konkurrenzunternehmens vor seinem bzw. ihrem Geschäft dulden zu müssen. Insbesondere in den Fussgängerzonen werden die zahlreichen bereits unter den gegebenen Bedingungen vorhandenen Reklamereitern z.T. als sehr störend empfunden. Der Regierungsrat kann deshalb dem Anliegen, Geschäften abseits der Hauptachsen entsprechende wegweisende Reklamereiter zu ermöglichen, nicht stattgeben. Im übrigen werden die Preise für das Aufstellen von Reklameständern eher als zu niedrig erachtet. (Auskunft: Raymond Benes, Chef Allmendverwaltung, Tel. 061 267 93 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Regierungsrat den Planungsantrag Giovanni Orsini, DSP, "zur Schaffung von Pflegeplätzen für schwerstbehinderte junge Menschen im Kanton Basel-Stadt" nicht zur Berichterstattung zu überweisen. Diverse Massnahmen in diesem Bereich sind bereits ergriffen worden. Dazu wurde in den Politikplan 2003 – 2006 der Auftrag betreffend Umsetzung des Leitbildes "erwachsene Behinderte" aufgenommen. (Auskunft: Markus Grolimund, Departementssekretär, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 26)
  • für Sofortmassnahmen bei der Lichtsignalanlage im Bereich der Tramhaltestelle "Luzernerring" in der Burgfelderstrasse dem Grossen Rat einen Nachtragskredit zum Budget 2003 in der Höhe von 215'000 Franken beantragt. Die BVB beabsichtigen, die Haltestelle benutzerfreundlicher und sicherer auszubauen. Dadurch muss die angrenzende Fahrbahn des Individualverkehrs zwischen der Dammerkirchstrasse und dem Luzernerring inklusive Trottoir und Baumrabatten entsprechend angepasst werden. Koordiniert mit diesen Massnahmen erhält die Einfahrt in die Dammerkirchstrasse eine Trottoirüberfahrt. Die IWB werden gleichzeitig verschiedene Sanierungsarbeiten im betroffenen Strassenabschnitt vornehmen. Es ist vorgesehen, das Bauvorhaben im Sommer/Herbst 2003 zu realisieren. Die öffentliche Planauflage wurde bereits am 1.2.2003 im Kantonsblatt publiziert. (Auskunft: Erina Guzzi, Geschäftsbereichsleiterin, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 00, von 14 bis 17 Uhr))
  • für den Politikbereich Gesundheit Gebundene Ausgaben in der Höhe von 10,97 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Grösste Posten sind die Sanierung der Zentralsterilisation des Kantonsspitals im Gebäude Klinikum 2 (Restbetrag von 2,45 Millionen Franken) und die Sanierung der Mittel-Transport-Anlage des Kantonsspitals (3. Tranche, 2 Millionen Franken). Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Rechnungswesen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46 oder 079 757 22 94)
  • für die Einführung des Führerausweises im Kreditkartenformat und des neuen Eidgenössischen Fahrberechtigungsregisters Gebundene Ausgaben in der Höhe von 310'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Die Kantone sind verpflichtet, ab dem 1. April 2003 nur noch Führerausweise im Kreditkartenformat abzugeben. Da der neue Ausweis keine Adresse mehr enthält, betreibt der Bund neu ein zentrales eidgenössisches Register, an welches die Kantone alle Führerausweisdaten melden müssen. (Auskunft: Peter Schmutz, Chef Motorfahrzeugkontrolle, Tel. 061 267 82 02)
  • beschlossen, aus dem Krisenfonds für das Jahr 2002 arbeitsmarktliche Massnahmen im Umfang von 2,67 Millionen Franken zu refinanzieren. Diese Massnahmen kamen vorwiegend Personen zu Gute, die bis anhin von der Sozialhilfe abhängig waren, deren Chancen aber gesteigert werden können, um eine reguläre Stelle zu finden. Weiter wurden damit Einsätze von Personen finanziert, welche kurz vor dem Rentenalter in die Lage kämen, Sozialhilfe beziehen zu müssen. Weiter Projekte wurden berücksichtigt, so etwa Work-Light für Suchtmittel abhängige Personen, das Arbeits-Integrationsprogramm der Gemeinde Riehen und das Gründerzentrum "Business Parc" in Reinach (Marie-Thérèse Kuhn, Leiterin KIGA, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 78 ab 11 Uhr)
  • die Leistungsaufträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit den Vereinen Nottelefon, Opferhilfe beider Basel und Triangel über den Betrieb je einer Opferberatungstelle genehmigt. Die finanziellen Leistungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für den Betrieb von allen drei Opferhilfe-Beratungsstellen belaufen sich auf 531'500 Franken pro Kanton Die drei Leistungsaufträge treten rückwirkend per 1. Januar 2003 in Kraft und gelten für ein Jahr. (Auskunft: Dominik Lehner, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 02)
  • unter Vorbehalt der Kofinanzierung durch die anderen Partner einem Finanzierungsanteil in der Höhe von 36'000 Franken für das Projekt GISOR – Geographisches Informationssystem Oberrhein" zugestimmt. Dieser Betrag wird dem vom Grossen Rat bewilligten Rahmenkredit für das INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" belastet. Langfristig stellt das Projekt GISOR sicher, dass ein grenzüberschreitender Datenpool entsteht, in dem neben einem Grunddatensatz die Ergebnisse der weiteren grenzüberschreitenden Projekte im Oberrhein einfliessen. Dies ermöglicht die grenzüberschreitende Kenntnis des Raums und erleichtert künftige grenzüberschreitende Projekte. (Auskunft: Martin Weber, Beauftragter für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 79)
  • beschlossen, dass ehrenamtlich und gemeinnützig tätige Basler Sportvereine unter gewissen Voraussetzungen von den kantonalen Steuern (Gewinn- und Kapitalsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sowie von der direkten Bundessteuer befreit werden. Einen entsprechenden Antrag hatte "Sport Basel", der Dachverband des privatrechtlichen Sports, gestellt. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der Vernehmlassung der durch die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) bedingten Anpassung der Vollzugsverordnung (AVIV) mehrheitlich zugestimmt. Die Revision betrifft sehr viele sowohl kleinere formelle als auch materielle Änderungen. Der Regierungsrat spricht sich jedoch entschieden gegen die erhöhte Kostenbeteiligung der Kantone und den absehbaren neuen Verteilschlüssel aus. Dieser belastet den Kanton Basel-Stadt wegen der Berücksichtigung der Finanzkraft überdurchschnittlich und widerspricht den Prinzipien des kommenden neuen Finanzausgleichs (Hansjürg Dolder, Leiter KIGA, 061 267 87 50).
  • beschlossen, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen an den Gerichten die Positionen beim Appellationsgericht (3 Präsidentinnen/Präsidenten, 1 Statthalterin/Statthalter, 6 Richterinnen/Richter), von 7 Präsidentinnen/Präsidenten des Zivilgerichts, von 1 Präsidentin/Präsident des Vormundschafts- und Jugendrates sowie je 1 Einzelrichterin/Einzelrichter und 1 Ersatzrichterin/Ersatzrichter für die Gemeinde Riehen bzw. die Gemeinde Bettingen in stiller Wahl zu besetzen. Die stille Wahl ist deshalb möglich, weil bei diesen Positionen nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind. Hingegen sind für die Wahlen von 15 Richterinnen/Richtern des Zivilgerichts; 8 Präsidentinnen/Präsidenten des Strafgerichts, 1 Statthalterin/Statthalters des Strafgerichts, 15 Richterinnen/Richter des Strafgerichts mehr Kandidierende vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind. Für diese Wahlen ist der erste Wahlgang auf das Wochenende des 12. und 13. April festgesetzt worden (siehe Kantonsblatt vom 22. Febr. 03). (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Einwohnerdienste, Ressort Wahlen und Abstimmungen, Tel. 267 70 47);
  • die Petition "Moratorium für die Zollfreistrasse" zur Kenntnis genommen und zur Berichterstattung an das Baudepartement weitergeleitet.
  • das Ergebnis der Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 gemäss § 25 Abs. 1 des Wahlgesetzes validiert.
    • Gaudenz Henzi, Universität Basel

Hinweise

Es folgt noch ein Communiqué der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft als Reaktion auf die heutige Medienorientierung der SWISS (ca. 18.00 Uhr)

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 18. März 2003 statt.