Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- dem Grossen Rat beantragt, die parlamentarischen Vorstösse (Anzüge Felix W. Eymann, DSP) betreffend "Überprüfung der Auswirkungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes auf die Versicherten Basel-Stadt unter Einbezug der vom KVG Betroffenen" und "Ausarbeitung eines Massnahmen-Kataloges zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen" als erledigt abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt hat in verschiedenen Bereichen Massnahmen zur Kostendämpfung umgesetzt und entsprechende Schritte eingeleitet. Die Belastungen der Versicherer im Bereich der Hospitalisationskosten konnten dabei stabilisiert werden. Ein Hauptproblem der Kosten- und Prämienentwicklung stellt andererseits nach wie vor die Mengenausweitung im ambulanten Bereich dar (Arztkonsultationen, Therapien, Medikamente etc.). Hier bedarf es weiterer Anstrengungen, insbesondere aber auch Reformen auf gesamtschweizerischer Ebene im Rahmen der laufenden Revision des KVG. (Weitere Auskünfte: Urs Roth, Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 47)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Susanne Signer, SP) betreffend "Einrichtung von Begegnungsstrassen" als erledigt abzuschreiben. Im Rahmen des Aktionsprogramms Stadtentwicklung Basel sollen in allen Quartieren 2 – 3 Begegnungszonen ohne grosse bauliche Massnahmen eingeführt werden, sofern die Anwohnerinnen und Anwohner diesem Vorhaben mehrheitlich zustimmen. Der Kanton hat sich beim Bund für entsprechende Rechtsvorschriften eingesetzt. Die ersten Begegnungszonen sollen im Jahr 2003 eingeführt werden. Das Baudepartement hat in Zusammenarbeit mit dem Kinderbüro Basel einen Prospekt "Begegnungszone" herausgegeben. Dieser gibt den Neutralen Quartiervereinen und den Anwohnergruppen detailliert Auskunft über Inhalt und Vorgehen bei der Einrichtung von Begegnungszonen. (Auskunft: Barbara Auer, Abteilung Verkehr, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 40 39)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kathrin Zahn, Bündnis) betreffend "einer Beauftragten für Frauengesundheit" als erledigt abzuschreiben. Die Verantwortung für die Lokalisierung und Umsetzung eines frauenspezifischen Handlungsbedarfs für die Gesundheit von Frauen in den einzelnen Lebensphasen muss bei den verschiedensten Stellen in- und ausserhalb des Gesundheitswesens wahrgenommen werden. Es gilt dabei die bestehenden Strukturen zu nutzen. Eine initiierende Rolle haben dabei das Sanitätsdepartement, insbesondere die Spitäler und die Abteilung Gesundheitsdienste. Grundsätzlich wurde die Verankerung des Prinzips Gender Mainstreaming im Jahre 2002 als Vorhaben in den Politikplan aufgenommen. Auf Bundesebene wurde im Bundesamt für Gesundheitswesen per 1. Mai 2000 eine Stelle "Gender Health" geschaffen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass es nicht erforderlich ist, eine kantonale Beauftragte für Frauengesundheit einzusetzen. (Auskunft: Dr. Regine Dubler, Leiterin Gesundheitsdienste, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 98)
- dem Grossen Rat beantragt, den Planungsauftrag Dr. Sybille Schürch betreffend "Erhöhung der Ausgaben für den Politikbereich Bildung" als erledigt abzuschreiben. Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner sowie zur gedeihlichen Entwicklung des Gemeinwesens und des Wirtschaftsstandortes Basel. Der Regierungsrat hat deshalb der Bildung im Politikplan 2003 – 2006 den Rang eines Schwerpunktes der Regierungstätigkeit zugewiesen. Er stellt sowohl den allgemeinbildenden Schulen wie auch den Berufsschulen die benötigten finanziellen Mittel zur Anhebung der Schulqualität zur Verfügung. Die Steuerung eines Politikbereichs mittels fixer Anteile an den Gesamtausgaben ist nicht zweckmässig. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Stab Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Beat Jans, SP) betreffend "Erhaltung der Häuser an der Rosentalstrasse 9 – 13" nicht zu überweisen, da dieser rechtlich unzulässig ist. Die im Vorstoss beantragte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes widerspricht zwei planungsrechtlichen Vorgaben: Zum einen wird der Planungsgrundsatz missachtet, wonach es für eine Neuplanung eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen braucht. Zum anderen wäre eine Neuplanung mit dem Ziel der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach planungsrechtlichen Kriterien willkürlich. Der Regierungsrat stützt sich bei dieser Beurteilung und diesem Antrag auf ein externes Rechtsgutachten. Dieses geht von der Rechtskraft des vom Grossen Rat beschlossenen Bebauungsplanes "Am Messeplatz” aus. Es geht davon aus, dass eine Aufhebung, bzw. Änderung des Bebauungsplanes einer Neuplanung gleichkommt, die wie jede andere Neuplanung die rechtsverbindlichen Planungsgrundsätze beachten muss. (Auskunft: Dr. Caroline Barthe, Leiterin Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 60)
- die Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen angepasst. Das Haager Adoptionsübereinkommen und das entsprechende Bundesgesetz sind am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Zentrale Behörde im Kanton Basel-Stadt ist das Ressort Dienste des Erziehungsdepartements. Die darüber hinaus notwendigen Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung werden erst eingeleitet, wenn sämtliche Bundeserlasse vorliegen. Dieses Vorgehen hat sich bereits mehrfach bewährt. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Adjunktin Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 55)
- für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten Gebundene Ausgaben in der Höhe von rund 3 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Im einzelnen müssen folgende Arbeiten vorgenommen werden:
Sanierungsarbeiten an Schulhäusern (924'000 Franken)
Sanierung der Lüftung in der Cafeteria der Musikakademie (184'200 Franken)
Ersatz der OMEGS-Anzeige in den Sportanlagen St. Jakob (130'000 Franken)
Sanierungsarbeiten bei den Gartenbädern St. Jakob und Bachgraben (291'500 Franken)
Sanierungsarbeiten beim Biozentrum (358'000 Franken)
Ersatz der Wärmeerzeugungsanlage beim Pharmazeutischen Institut (80'000 Franken)
Hallentorsanierung beim Zeughaus Scherkessel (180'000 Franken)
Ersatz der Wärmeerzeugung und -verteilung beim Friedhof am Hörnli (175'000 Franken)
Innensanierung es Wohnhauses des Stadtgärtnereibetriebs Weidenhof Arlesheim (195'000 Franken)
Sanierungsarbeiten bei der WC-Anlage Burgfelderstrasse 70 (154'000 Franken)
Sanierungsarbeiten bei der Sanität (197'000 Franken)
Sanierungsarbeiten beim KIGA (150'000 Franken)
(Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Abteilung Hochbau, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49) - in einer Stellungnahme eine mögliche Ausdehnung des Karlsruher Übereinkommens und/oder den Abschluss eines analogen Abkommens begrüsst. Die Stärkung der Rechtsinstrumente für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der regionalen Gebietskörperschaften ist von hoher integrationspolitischer Bedeutung und fördert die Entwicklung eines Europas der Regionen. Der Kanton Basel-Stadt ermutigt deshalb die interessierten Kantone, den Abschluss eines vergleichbaren Abkommens zu erwirken. Für den Fall einer Ausdehnung oder Erstreckung des bestehenden Karlsruher Übereinkommens auf die Grenzkantone zu Frankreich bestehen aus Sicht des Kantons Basel-Stadt keine Einwände. (Auskunft: Martin Weber, Beauftragter für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 79)
- beschlossen, den Bevölkerungsschutzverband Basel-Stadt für die Jahre 2002 – 2006 weiterhin mit einem Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken pro Jahr zu unterstützen. Dieser Beitrag dient vor allem als Unterstützung der permanenten Bemühungen des Verbandes zur Verbreitung und Festigung des Zivilschutzgedankens. Dies im Sinne eines umfassenden Bevölkerungsschutzes in ausserordentlichen Lagen und zur Förderung des gesamten Zivilschutzes. (Auskunft: Bruno Wartmann, Stv. Leiter Abteilung Bevölkerungsschutz, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 316 70 02)
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