Neue Struktur für die Zuteilung nach der Orientierungsschule (OS)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Verordnung betreffend die Beurteilung des Lernens der Orientierungsschülerinnen und -schüler sowie den Übertritt von der Orientierungsschule an die Weiterbildungsschule oder an ein Gymnasium (Lernbeurteilungsverordnung OS) geändert. Die Schülerinnen und Schüler werden nach Abschluss der Orientierungsschule nicht mehr bloss in zwei sondern in drei Schulangebote eingeteilt in einen der zwei Leistungszüge der Weiterbildungsschule (WBS) oder ans Gymnasium. Das Wahlrecht der Eltern wird eingeschränkt.
Der Regierungsrat hat die Lernbeurteilungsverordnung OS geändert. In Zukunft teilen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler in die drei Angebote ein. Zur Verfügung stehen mit der Strukturänderung an der WBS zwei Leistungszüge der WBS und das Gymnasium. Die Eltern jener Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen des Gymnasiums oder des anspruchsvolleren Ergänzungszugs der WBS, des E-Zugs, knapp verfehlen, können ihre Kinder provisorisch auf ein Semester für diese Angebote anmelden. Durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung der gewünschten Schule oder des gewünschten Zuges verschaffen sich die Jugendlichen den definitiven Zugang in die 1. Klasse des Gymnasiums oder des E-Zugs.
Bisher haben die Lehrkräfte bloss Empfehlungen abgegeben. Der endgültige Entscheid über die Anschlussschulen lag in der Hand der Eltern.
Die optimale Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die drei Angebote wäre dann möglich, wenn die Lehrkräfte den Zuteilungsentscheid fällen würden, wie das auch in den anderen Kantonen üblich ist. Das Gespräch mit den Elternräten und den Lehrkräften der Orientierungsschule hat aber gezeigt, dass der völlige Entzug des Elternrechts die Tradition der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus in Frage gestellt hätte. Deswegen hat der Regierungsrat die Kompromissvariante vorgezogen.
Eine weitere Schwierigkeit bei der Neuordnung bestand darin, dass die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler möglichst umfassend und differenziert sein muss, weil sie dem Gedanken der individuellen Förderung verpflichtet ist. Gleichzeitig muss das Zuteilungsverfahren so einfach wie möglich sein, damit es für die Jugendlichen und ihre Eltern leicht verständlich und nachprüfbar ist. Die revidierte Zuteilungsform trägt diesem doppelten Anspruch Rechnung. Die Beurteilung während der drei Jahre erfolgt in Worten schriftlich und mündlich - im Gespräch mit Eltern und Kindern. Auf Noten wird bewusst verzichtet. Ausschliesslich für die Zuteilung wird ein einfaches Punktsystem eingeführt.
Die neue Zuteilungsform wird in die externe Evaluation der neuen Weiterbildungsschule einbezogen.