Neue Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die neue Verordnung zum Tagesbetreuungsgesetz erlassen und Gesetz und Verordnung auf 1. Januar 2004 für wirksam erklärt. Damit wird der gesamte Bereich der familienergänzenden Tagesbetreuung in Basel-Stadt auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt.
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsverordnung) erlassen. Sie wird zusammen mit dem Tagesbetreuungsgesetz auf den 1. Januar 2004 wirksam.
Die Tagesbetreuungsverordnung regelt die Details und Ausführung zum Tagesbetreuungsgesetz. Tagesbetreuung ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Hiervon ausgenommen sind im gleichen Haushalt lebende Personen und nahe Verwandte.
Detailliert geregelt werden die Beiträge des Kantons und der Gemeinden sowohl für Tagesheime wie auch für die Tagesbetreuung in Familien. Neu werden unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge für die Betreuung gewährt, so für Säuglinge bis 18 Monate, für behinderte oder für gefährdete Kinder. Der Beitrag der Eltern bzw. Sorgeberechtigten berechnet sich aufgrund der Einkommens- und neu der Vermögensverhältnisse. Basis bilden die bereits für die Steuern eingereichten Unterlagen. Für die Betreuung von zwei oder mehr Kindern wird eine Reduktion gewährt. Ist der aufgrund der Steuerdaten errechnete Beitrag nicht tragbar, so kann eine ausserordentliche Reduktion des Beitrages beantragt werden.
Neu aufgenommen wurden auch Regelungen bezüglich die Verpflegung und Betreuung an Mittagstischen und Nachmittagshorten sowie für spezielle Ferienangebote während der Schulferien. Zum Schluss regelt die neue Verordnung die Übergangsbestimmungen. Alle Elternbeiträge werden im Laufe des Jahres 2004 neu berechnet. Die Betroffenen werden rechtzeitig über die Änderungen informiert.
Mit der neuen Verordnung wird die bisherige Kinderbetreuungsverordnung und die Verordnung über die Aufnahme von Kindern in Familien- und Heimpflege geändert und die Verordnung betreffend die Erhebung von Gebühren für den Besuch von öffentlichen Tagesschulen und Mittagstischen aufgehoben.
Ein Entwurf der neuen Regelungen wurde den Trägerschaften von Tagesheimen und Mittagstischen sowie dem neuen "Verein für Basler Tagesfamilien" vorgestellt. Die Trägerschaften begrüssen die neue Verordnung, die auch dank des umfangreichen Kommentars Klarheit und Transparenz schafft.