Neues Feuerwehrgesetz verabschiedet
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ein neues Feuerwehrgesetz zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Darin werden die Aufgaben der Feuerwehr neu umschrieben. Das Schweizer Bürgerrecht ist nicht mehr Voraussetzung um in die Berufsfeuerwehr aufgenommen werden zu können. Ausserdem wurden verschiedene nicht mehr zeitgemässe Ausnahmen bei der aktiven Dienstpflicht respektive der Ersatzabgabepflicht neu gefasst.
Der Regierungsrat hat das neue Feuerwehrgesetz verabschiedet und die Vorlage an den Grossen Rat weitergeleitet.
Die Aufgaben der Feuerwehr werden im Gesetzesentwurf mit Blick auf die tatsächlichen Bedrohungslagen neu umschrieben. Nebst der Hilfeleistung bei Brandausbrüchen sowie bei Unglücks- und anderen Notfällen hat sie auch Massnahmen zu treffen, um drohende Gefährdungen von Personen und Sachen sowie der Umwelt zu verhüten oder deren Auswirkungen zu mindern.
Der Besitz des Schweizer Bürgerrechts soll nicht mehr Voraussetzung sein, um in die Berufsfeuerwehr aufgenommen zu werden. Wie das heute auch für die Aufnahme in das Polizeikorps der Fall ist, soll die nötige Beziehungsnähe zu unserem Gemeinwesen genügen. Verlangt wird indessen das Beherrschen der Umgangssprache, weil dies Voraussetzung für ein fehlerfreies und effizientes Arbeiten auf dem Einsatzplatz ist.
Die Regelung, wonach werdende Mütter sowie Frauen und alleinerziehende Männer, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zu 15 Jahren zu betreuen haben, von der aktiven Dienstpflicht und gleichzeitig auch von der Ersatzabgabepflicht bei Nichtdienstleistung befreit sind, wird neu gefasst. Neu sollen alle dienstpflichtigen Personen, die ein eigenes Steuereinkommen von mindestens 15'000 Franken erzielen, der Ersatzabgabepflicht unterstellt werden. Ausgenommen hiervon bleiben weiterhin die Angehörigen der Berufs- und Werksfeuerwehren, der Kantonspolizei und der Sanität Basel. Diese Regelung entspricht derjenigen beim Militärpflichtersatz. Die Abgabe bleibt nach oben auf 280 Franken begrenzt.
Neu sollen Alleinerziehende und der mit der Kinderbetreuung hauptsächlich betraute Elternteil bei Kindern im Alter von bis zu 13 Jahren sowie werdende Mütter von der Dienstpflicht, nicht aber von der Ersatzabgabe befreit werden. Die geltende Einschränkung bei den Männern, wonach diese nur befreit werden, wenn sie alleinerziehend sind, widerspricht den heute gelebten Familienformen sowie dem neuen Familienrecht. Dazu kommt, dass, wie bis anhin, auch künftig niemand gezwungen wird, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Die kompensatorische Bedeutung der Ersatzabgabe ist damit weitgehend hinfällig.
Da Männer wie Frauen von einer gut funktionierenden Feuerwehr gleichermassen profitieren, ist es gerechtfertigt, dass alle einen bescheidenen finanziellen Beitrag leisten, sofern sie ein eigenes steuerbares Einkommen von 15'000 Franken oder mehr erzielen.
Die Ersatzabgaben belaufen sich heute auf 6,5 Millionen Franken pro Jahr. Diesen Einnahmen stehen staatliche Ausgaben für die Feuerwehr von 17 Millionen Franken pro Jahr gegenüber.