Neues Gastgewerbegesetz mit mehr Anwohnerschutz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat der Überweisung des Entwurfs für ein Gesetz über das Gastgewerbe zu Handen des Grossen Rates zugestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht einige wesentliche Neuerungen vor. So ist das Bewilligungswesen völlig neu geregelt. Es bezieht die Nachbarschaft von Anfang an in ein Bewilligungsverfahren mit ein. Der Erwerb des Fähigkeitsausweises wird erleichtert. Öffnungszeiten nach ein Uhr an Werktagen sowie nach zwei Uhr nachts am Wochenende sind bewilligungspflichtig. Die Gastwirtschaftsabgabe hat der Regierungsrat aktualisiert und leicht gesenkt.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat im Sinne einer Totalrevision den Entwurf für ein Gesetz über das Gastgewerbe , wie er dies bereits bei den Teilrevisionen 1995 und 1996 dieses Gesetzes in Aussicht gestellt hatte. Das Gesetz regelt die Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Der Gesetzesentwurf sieht wesentliche Neuerungen vor. Er ist straff formuliert und somit auch verständlicher. Die Restaurationsbetriebe sowie die Vereins- und Klubwirtschaften sind nun klar definiert. Vereinswirtschaften haben in den letzten Jahren stark zugenommen und unterscheiden sich teils kaum mehr von normalen Gastwirtschaften. Mit der nunmehr zeitlich auf drei Tage pro Woche für je fünf Stunden bis höchstens 24 Uhr fixierten Öffnungszeit und dem Verbot einer Betriebsführung zu dauernden Erwerbszwecken sollen Vereinswirtschaften wieder ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend betrieben werden. Nur so lässt sich rechtfertigen, dass diese Lokale weiterhin ohne Fähigkeitsausweis betrieben werden können.
Ein Fähigkeitsausweis bleibt auch im neuen Gastgewerbegesetz Voraussetzung für die Führung eines Restaurationsbetriebes. Dessen Erwerb wird aber unter wesentlich erleichterten Bedingungen möglich sein, da nur noch das notwendige Elementarwissen geprüft wird.
Das Bewilligungswesen hingegen wird komplexer. Bei einem reinen Wirtewechsel bleibt auch in Zukunft allein der Gewerbepolizeiliche Dienst zuständig. Bei Gesuchen um Änderungen des Betriebscharakters oder längeren Öffnungszeiten und bei Neueröffnungen werden zwingend weitere Amtsstellen beigezogen werden, damit eine ganzheitliche Beurteilung eines Gesuches möglich ist; so etwa die Abteilung Lärmschutz des Amtes für Umwelt und Energie. Diese berücksichtigt auch eine bereits bestehende Belastung eines Quartiers. Die unmittelbaren Nachbarinnen und Nachbarn sind in das Bewilligungsverfahren miteinbezogen und werden also von Anfang an am Entscheidungsprozess beteiligt. Sie haben auch eine Rekursmöglichkeit.
Der Entwurf für ein Gesetz über das Gastgewerbe enthält auch Bestimmungen über die Öffnungszeiten. Alle ordentlichen Restaurationsbetriebe können von 05.00 bis 01.00 Uhr sowie in den Nächten auf den Samstag und auf den Sonntag bis 02.00 Uhr geöffnet sein. Ob die Lärmbelastungsgrenze eingehalten werden kann, wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft werden. Für jeden Betrieb können verlängerte Öffnungszeiten beantragt werden. Die Bewilligungsbehörde prüft ein entsprechendes Gesuch nach den Kriterien des Standortes, der voraussehbaren Umweltbelastung und der damit verbundenen Quartierverträglichkeit des Betriebs sowie einer allfälligen bisherigen Betriebsführung.
Auch das neue Gastgewerbegesetz sieht eine Gastwirtschaftsabgabe vor. Diese beläuft sich heute in der Regel auf zwei bis vier Promille auf dem Umsatz. Sie soll in ihrer wesentlichen Struktur bestehen bleiben, jedoch etwas reduziert (max. 3 Promille), in Details modifiziert und den aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst werden. Grundlage der Abgabe ist neben ungedecktem Verwaltungsaufwand der hohe Nutzen, den das Gastgewerbe im Vergleich zu anderen Branchen von den Gästen Basels hat, die durch Millionenaufwendungen des Staates für Kultur, Messe u.a.m. angezogen werden. Die Einnahmen aus der Gastwirtschaftsabgabe betragen derzeit rund 2 Millionen Franken; sie werden künftig um rund 400'000 Franken niedriger ausfallen. Zusätzlich wird die Abgabe für den Kleinhandel mit Alkohol gestrichen. Insgesamt bringt so die Gesetzesvorlage Mindereinnahmen des Staates von rund 750'000 Franken.