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Neuregelung des Steuerabzugs für Kinderbetreuungskosten

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Stellungnahme zur Motion Urs Müller Bündnis) -- Der Bund befasst sich zur Zeit mit der Reform der Familienbesteuerung. Der kantonale Gesetzgeber sollte mit Regelungen in diesem Bereich zuwarten bis die Beschlüsse des Bundes feststehen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen parlamentarischen Vorstoss zur Neuregelung des Steuerabzugs für Familien (Motion Urs Müller) zu überweisen, jedoch in der für dieses Anliegen geeigneteren Form eines sogenannten Anzugs.

Eine Neuregelung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten im Sinne des Vorstosses ist mit Blick auf die Steuerharmonisierung und das Gleichbehandlungsgebot problematisch. Die gesetzliche Ausgestaltung von Steuerabzügen ist – ausser bei den Sozialabzügen - grundsätzlich Sache des Bundes. Im Rahmen der gegenwärtigen Reform der Familienbesteuerung möchte der Bund den Kantonen einen Kinderbetreuungskostenabzug vorschreiben. Dieses Reformvorhaben wird weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Kantone haben. Daher sollten die Beschlüsse des Bundes abgewartet werden, bevor der Kanton Basel-Stadt in diesem Bereich legislatorisch tätig wird.

Ob die Kantone einen progessiv ausgestalteten, einkommensabhängigen Abzug vornehmen könnten, ist fraglich. In einem progressiv verlaufenden Tarifsystem, das die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konsequent umsetzt, sollten für Steuerabzüge die gleichen Grenzsteuersätze gelten wie für die Einkünfte; mit anderen Worten sollte die Steuerprogression mit sinkendem Einkommen im gleichen Verhältnis abnehmen wie sie bei steigendem Einkommen zunimmt.

Zudem ist ein Abzug, wie er verlangt wird, nicht praktikabel. Er würde das Deklarations- und Veranlagungsverfahren unnötig komplizieren. Im System der Selbstdeklaration müssen die Steuerpflichtigen in der Lage sein, die Steuererklärung auf einfache Weise auszufüllen und ihre Steuern selbständig auszurechnen.

Weitere Auskünfte

Max Jann, Steuerverwalter Tel. 061 267 96 30 Steuerverwaltung Finanzdepartement Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter Tel. 061 267 96 33 Steuerverwaltung Finanzdepartement