Personenkontrolle an Versammlung der rechtsextremen PNOS führt zu Anklage am Strafgericht
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Strafgericht Basel-Stadt wird die Rechtmässigkeit einer Personenkontrolle anlässlich einer Versammlung der PNOS im Juni 2002 zu beurteilen haben. Mitglieder dieser als rechtsextrem eingestuften Partei hatten gegen Exponenten von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Der Regierungsrat hat von der Anklageerhebung Kenntnis genommen. Er hält fest dass er das damalige Verhalten der Polizei anlässlich dieser Kontrolle als angemessen und situationsgerecht beurteilt.
Die von Experten als rechtsextrem eingestufte Partei National Orientierter Schweizer PNOS führte am 29. Juni 2002 im Saal des Restaurants Drei Könige in Kleinhüningen eine Parteiversammlung durch. Die damals vom als Holocaust-Leugner bekannten Bernhard Schaub ideologisch angeführte PNOS hatte den Saal unter falschem Namen reserviert. Da Zusammenstösse mit linksextremen Gruppierungen zu befürchten waren, die auf diesen Samstag zu einer Demonstration aufgerufen hatten, führte die Kantonspolizei Basel-Stadt an dieser Versammlung eine Personenkontrolle durch, Dabei wurden alle Anwesenden einzeln kontrolliert und fotografiert. Einer davon war polizeilich ausgeschrieben; es wurden auch zahlreiche verbotene Gegenstände sichergestellt. Dabei wurde ein zur Festnahme ausgeschriebener Mann festgestellt und die Polizei konfiszierte mehrere verbotene Messer. Diese Kontrolle dauerte rund eine Stunde. Die Versammlung konnte anschliessend weitergeführt werden.
In der Folge reichten Mitglieder der PNOS gegen verschiedene Exponenten der Polizei und der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ein. Da sich die Strafanzeigen auch gegen die Staatsanwaltschaft richteten, ernannte der Regierungsrat Roland Winiger aus Olten zum ausserordentlichen Staatsanwalt und beauftragte diesen mit der Abklärung.
Der ausserordentliche Staatsanwalt hat nun das Vorverfahren abgeschlossen, In dessen Verlauf stellte er die Vorverfahren gegen den ebenfalls angezeigten Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes Basel-Stadt und zwei Staatsanwälte ein. Auf die Anzeigen gegen zwei weitere Personen ging er nicht ein. Gegen zwei Offiziere der Kantonspolizei Basel-Stadt erhebt er Anklage mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs. Es wird deshalb am Strafgericht sein, die Rechtmässigkeit der damaligen Personenkontrolle zu beurteilen.
Der Regierungsrat hat von der Anklageerhebung Kenntnis genommen und hält fest, dass er das Verhalten der Polizei anlässlich dieser Personenkontrolle an der PNOS-Versammlung von Ende Juni 2002 als angemessen und situationsgerecht beurteilt und für die Anklageerhebung kein Verständnis hat. Allfällige Zweifel an der Einsatzdoktrin, die offenbar zur Anklageerhebung geführt haben, sollten vor dem Strafgericht ausgeräumt werden können. Das Polizei- und Militärdepartement sieht dementsprechend auch keinen Anlass, die Einsatzpraxis der Kantonspolizei aufgrund der Anklageerhebung zu ändern.