Reduktion der staatlichen Aufgaben und Leistungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat sich Ende letzten Jahres zum Ziel gesetzt die Ausgaben des Kantons bis 2006 um 100 Millionen Franken zu senken. Hierzu hat er die staatlichen Aufgaben und Leistungen einer genauen Überprüfung unterzogen. Grundlagen der Analyse waren neben einem Benchmark (Vergleich mit anderen Kantonen) politische Prioritäten und Posterioritäten die der Regierungsrat bei den einzelnen Aufgaben- und Ressourcenfeldern des Politikplans setzte. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden in einem ersten Schritt mit rund 200 grösseren und kleineren Einzelmassnahmen in 32 Aufgabenfeldern Reduktionen der Ordentlichen Nettoaufwendungen in Höhe von 716 Millionen Franken beschlossen bzw. sie werden dem Grossen Rat beantragt. Diese Massnahmen haben im Laufe der nächsten 3 Jahre einen Abbau von voraussichtlich rund 300 Stellen zur Folge. Zusammen mit den Massnahmen die für das Jahr 2004 in einem zweiten bereits eingeleiteten Schritt erarbeitet werden (gut 28 Millionen Franken) wird die Zielsetzung erreicht.
Abbau von Leistungen und Personal
Aufgrund der unerfreulichen Finanzsituation sind der Regierungsrat und der Grosse Rat gezwungen, eine nachhaltige Reduktion der staatlichen Ausgaben zu erreichen. Es ist das Ziel, das Budget bis zum Jahre 2006 auf der Basis des Budgets 2003 um 100 Millionen Franken zu verbessern. Dabei soll ein bedeutender Teil der Ausgabenreduktion bereits im Jahre 2004 wirksam werden. Erreicht werden soll dies durch nachhaltige Reduktionen bei den Aufgaben und Leistungen. Bei den Anstellungsbedingungen des Personals werden keine Massnahmen vorgeschlagen.
Der Leistungsabbau führt in diesem ersten Schritt zu einem Abbau von schätzungsweise 300 Stellen. Die Fluktuation von derzeit 8%, bezogen auf gut 19'000 Mitarbeitende, wird es in den meisten Fällen ermöglichen, den Betroffenen einen neuen Einsatz zu vermitteln. In Ausnahmefällen kann es zu Entlassungen kommen. Die Massnahmen werden sozialverträglich umgesetzt.
Für die Ausarbeitung des Massnahmenpaketes hat der Regierungsrat zuerst einen Benchmark der Kantone und hierauf eine politische Bewertung der Wichtigkeit der einzelnen Aufgaben- und Ressourcenfelder des Politikplans vorgenommen. Sodann hat er Zielvorgaben für Reduktionen in den einzelnen Feldern festgelegt. Von Reduktionen ausgenommen wurden die Schulen, die Fachhochschulen sowie die Universität (inkl. Medizinische Fakultät). Umgekehrt sind Erhöhungen in diesen Bereichen allerdings auch nicht möglich.
In den zuständigen Departementen wurden in der Folge diejenigen Aufgaben und Leistungen evaluiert und konkret bezeichnet, die je nach definitiver Vorgabe künftig teilweise oder ganz einzuschränken wären.
Massnahmen in den einzelnen Aufgabenfeldern
Die in mehreren Regierungsrats-Sitzungen sehr eingehend geführten Diskussionen zur politischen Bewertung der vorgeschlagenen Massnahmen führten in einem ersten Schritt zu einer Reduktion des Ordentlichen Nettoaufwandes von 71,6 Millionen Franken. Diese werden durch 198 Einzelmassnahmen in 32 der 48 Aufgaben- und Ressourcenfeldern des Politikplans erreicht. www.bs.ch/ReduktionAundL.pdf
Diesen aktuellen Stand im Prozess für eine nachhaltige Ausgabenreduktion hat der Regierungsrat noch vor der Verabschiedung des Massnahmenpaketes zweimal mit der Finanzkommission des Grossen Rates beraten. Die Fraktionen des Grossen Rates wurden heute informiert und zu einer Stellungnahme bis Ende Juni 2003 eingeladen. Mit den Sozialpartnern fand ebenfalls ein erstes Gespräch statt.
Weiterführende Massnahmen
Über dieses bereits beschlossene Teilpaket bzw. die Anträge an den Grossen Rat hinaus wurden in einem zweiten Schritt bereits weitere Reduktionsvorgaben im Umfang von rund 22 Millionen Franken beschlossen. Die entsprechenden Massnahmen werden zur Zeit erarbeitet. In Abklärung sind zudem Möglichkeiten, um die ONA um mindestens weitere 6 Millionen Franken zu reduzieren. Damit wird die Zielsetzung, den Ordentlichen Nettoaufwand um von 100 Millionen Franken zu reduzieren, erreicht.
Aus einer weiteren Budget-Vorgabe, wonach die jährlich anfallenden Kosten des automatischen Stufenanstiegs innerhalb der Departemente kompensiert werden müssen, ergibt sich eine zusätzliche, nachhaltige Budgetreduktion in der Grössenordnung von rund 10 Millionen Franken.
Neben den Massnahmen auf der Kostenseite sieht der Regierungsrat vor, ein Kontrollinstrument zur Steuerung des Personalbestandes einzuführen. Es wird dazu dienen können, Stellenvorgaben an die Departemente zu erteilen.
Weitere Schritte
In einer nächsten Phase gilt es, die beschlossenen Massnahmen und Budgetvorgaben möglichst rasch umzusetzen. Im Falle der 22 Massnahmen, die in den Kompetenzbereich des Grossen Rates fallen, (zum Beispiel Gesetzesänderungen oder Subventionsverträge) müssen die entsprechenden Vorlagen zuhanden des Parlaments nun erarbeitet werden.
Hinweise
Details Massnahmenpaket www.bs.ch/ReduktionAundL.pdf
Weitere Unterlagen zur finanziellen Situation, zu den Zielsetzungen und den Prozess zur Erarbeitung des Massnahmenpakets www.bs.ch/ProzessAundL.pdf