Rheinschifffahrtsdirektion entlastet
MedienmitteilungRegierungsrat
In der Geschäftsführung der Rheinschifffahrtsdirektion (RSD) ist es zu keinen Unregelmässigkeiten oder gar deliktischen Handlungen gekommen. Als haltlos haben sich auch Vorwürfe gegen das Bauinspektorat im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westquaistrasse 39 erwiesen. Dies ist das Ergebnis einer unabhängigen Administrativuntersuchung die vom Wirtschafts- und Sozialdepartement (WSD) in Auftrag gegeben worden war.
Allgemeines
Der Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartementes, Regierungsrat Ralph Lewin, hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass der Ende August 2003 in Auftrag gegebene "Bericht über die Administrativuntersuchung betreffend Vorwürfe gegen die Amtsführung der Rheinschifffahrtsdirektion und des Bauinspektorates Basel-Stadt" die öffentlich beschuldigten und heftig kritisierten Personen und Amtsstellen entlastet. Es ist in der Geschäftsführung weder zu Unregelmässigkeiten noch zu deliktischen Handlungen gekommen. Auf der anderen Seite muss aber eingestanden werden, dass teilweise das Fingerspitzengefühl und die rechtzeitige Kommunikation gefehlt hat. Nach lohngesetzlichen Kriterien problematisch ist aus heutiger Sicht auch die seinerzeit zugebilligte Entschädigung für die Doppelfunktion von René Hardmeier bei der RSD und der Basler Personenschifffahrts-Gesellschaft (BPG).
Im Folgenden sind nun die wichtigsten Ergebnisse des Untersuchungsberichtes kurz zusammengefasst.
Auftragserteilung an Dritte
Bei der Auftragserteilung durch die RSD an Dritte wurden keine Unregelmässigkeiten festgestellt. Die Vorschriften des Beschaffungsgesetzes wurden eingehalten. Die Geschäftsverbindung mit der ghk communication, die wegen der Gefahr einer Interessenkollision als kritisch beurteilt wurde, ist auf Anweisung des WSD beendet worden. Die Doppelfunktion von René Hardmeier bei der RSD und der BPG wird per Ende 2003 beendet. Er hat sein Mandat auf diesen Zeitpunkt hin gekündigt.
Vorwürfe im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westquaistrasse 39
Der Vorwurf eines "Lügenkomplotts" mit unrechtmässiger Vorteilsabsicht im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westquaistrasse 39 durch Exponenten von RSD, Bauinspektorat und Rhenus Alpina hat sich nicht erhärtet. Ohne jegliches rechtliches Fundament ist auch die Behauptung des Leiters der Denkfabrik, Bruno Omlin, sein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht auf der Liegenschaft Westquaistrasse 39 sei vereitelt worden. Hingegen hätten laut dem Untersuchungsbericht mit einer vollständigen Dokumentation der Geschehnisse seitens Rhenus Alpina und mit einer konsequenten Überprüfung der Abläufe seitens der Behörden die hier entstehenden Unsicherheiten und Verzögerungen zumindest teilweise vermieden werden können.
Bewilligungsverfahren
Der Vorwurf, die "Denkfabrik Basel" sei in bezug auf das Bewilligungswesen von den behördlichen Stellen gezielt schikaniert und geschädigt worden, erweist sich ebenfalls als nicht zutreffend. Die Bewilligungsabläufe verliefen anfänglich ohne grössere Probleme und die Behörden zeigten ein recht grosses Entgegenkommen gegenüber den Aktivitäten der Denkfabrik. Die Situation begann dann zu eskalieren, als sich das Erfordernis einer Baubewilligung zufolge Zweckänderung der Liegenschaft abzuzeichnen begann. In dieser Phase hätte laut dem Untersuchungsbericht eine frühzeitige Koordination und aktive Kommunikation der behördlichen Bemühungen zu einer Beruhigung beigetragen. Andererseits setzte sich Omlin zusehends über Abmachungen und Vorschriften hinweg und führte zahlreiche Veranstaltungen ohne Bewilligung durch.
Die massiven persönlichkeits- und ehrverletzenden Anschuldigungen von Bruno Omlin und Peter Miescher erwiesen sich als masslos und nicht begründet. Entsprechend ist es laut dem Untersuchungsbericht nachvollziehbar, wenn die Betroffenen straf- und zivilrechtliche Schritte ergreifen.
Der Regierungsrat verwahrt sich ausdrücklich gegen derartige Angriffe und Verunglimpfungen gegen Mitarbeitende von BASEL-STADT.
Zukunft des Hafens
Der Regierungsrat steht nach wie vor zu seinen Grundsatzentscheiden von 1995 und 1999, die Hafenareale hauptsächlich der verkehrswirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten. Die Basler Häfen sind eine Infrastruktur von nationaler Bedeutung, 15 Prozent der Importe in die Schweiz werden über die Basler Rheinhäfen abgewickelt. Zudem liefert die RSD auch – anders als behauptet - jährlich Geld an die Staatskasse ab.
Das grundsätzliche Bekenntnis zur logistischen und verkehrstechnischen Nutzung der Häfen heisst allerdings nicht, dass Veränderungen nicht möglich sind. Der Regierungsrat hat bereits vor zwei Jahren signalisiert, dass der Hafen St. Johann im Zusammenhang mit der Realisierung des Novartis Campus eventuell anders genutzt werden kann.
Ermöglicht wurde auch eine künftige kulturelle Nutzung der Liegenschaft Westquaistrasse 39. Der Regierungsrat hat der Übertragung des Baurechts von der Rhenus Alpina auf die Stiftung Brasilea zugestimmt.