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Risikobehaftete Liberalisierung im Postmarkt

Medienmitteilung

Regierungsrat

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision der Postverordnung äussert sich der Regierungsrat besorgt über das geplante Vorgehen des Bundes. Ungereimtheiten macht der Regierungsrat insbesondere in den Themenkomplexen Poststellennetz Konzessionsgebühren und organisatorische Einbindung der Regulationsbehörde aus.

Der Regierungsrat hat in der Vernehmlassung zum Entwurf der Postverordnung zu einigen Themenbereichen Kritik geäussert.

So schreibt der Bundesrat der Post in der vorgelegten Postverordnung lediglich vor, dass das Poststellennetz flächendeckend sein muss. Auf die Kundenbedürfnisse kann und soll die Post nur eingehen, sofern dies in ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten liegt. Damit werden nach Ansicht des Regierungsrates insbesondere städtische Anliegen hinsichtlich eines kundenfreundlichen Poststellennetzes diskriminiert. Die städtischen Netze entsprechen in der Regel auch bei Schliessungen dem Kriterium "flächendeckend" – oft besteht aber ein Nachholbedarf bezüglich der Kundenfreundlichkeit, beispielsweise bei den Öffnungszeiten oder den Kapazitäten in Stosszeiten.

Probleme macht der Regierungsrat auch bei der Regelung betreffend die Erhebung von Konzessionsgebühren bei Konkurrenten der Schweizerischen Post aus. Einerseits schafft die Verordnung nicht genügend Rechtssicherheit für die Wettbewerber und andererseits wird nicht ausreichend begründet, weshalb die maximale Konzessionsgebühr bei 3% des Jahresumsatzes angesetzt wird. Ein Mangel, dessen Folgen bei den engen Margen im Postgeschäft fatale Folgen für einen wirksamen Wettbewerb haben kann.

Schliesslich will der Bundesrat die Marktaufsicht respektive Regulationsbehörde in derselben Organisationseinheit ansiedeln, in der auch die Eignerinteressen an der Schweizerischen Post wahrgenommen werden: im Generalsekretariat des UVEK. Diese Interessenkumulierung kann schwerwiegende Folgen für die Liberalisierung im Postmarkt haben. Der Regierungsrat wirft daher die Frage auf, weshalb hier nicht eine ähnliche Lösung, wie im Telekommunikationsmarkt angestrebt wird. Die ComCom hat letztlich erheblich zu einer weitgehend erfolgreichen Liberalisierung in diesem Markt beigetragen. Angesichts der Tatsache, dass für die Problematik Poststellennetz eigens eine Kommission geschaffen werden soll, ist das minimalistische Vorgehen bei der ungleich bedeutenderen Marktaufsichtsinstanz nicht nachvollziehbar.

Weitere Auskünfte

Samuel Hess Tel. 061 267 85 38 Leiter Ressort Wirtschaft Wirtschafts- und Sozialdepartement