Steuerungsgesetz legt die Basis zur Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung in BASEL-STADT
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat den Entwurf zu einem Gesetz zur Stärkung der Staatsleitung und zur staatsweiten Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (Steuerungsgesetz) vor. Das Budget und verschiedene parlamentarische Instrumente wie z.B. das Budgetpostulat werden den Erfordernissen einer modernen Staatsführung angepasst. Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Volk Legislative und Exekutive bleibt unverändert.
Die Parlamentsvorlage (Ratschlag) zum Steuerungsgesetz beschreibt, wie die Staatsleitung im Kanton Basel-Stadt durch Regierung und Parlament sowie die Verwaltungsführung durch den Regierungsrat künftig wirkungsorientierter und weitsichtiger funktionieren soll. Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Volk, Gesetzgebender und Ausführender Behörde bleibt unverändert. Gesetzgebung, Budgethoheit und Oberaufsicht werden auch in Zukunft beim Grossen Rat liegen. Der Regierungsrat bleibt als oberste leitende und vollziehende Behörde zuständig für Planung , Umsetzung und konkrete Leistungserbringung.
Die wichtigsten Neuerungen
- Budget: Das Budget enthält an Stelle der detaillierten Kostenarten für 110 Dienststellen neu die Globalbudgets für rund 140 Produktgruppen mit Informationen über Wirkungen, Leistungen (je samt Zielen) und Kosten (aufgaben- statt organisationsbezogene Gliederung; breitere Information auch zu den Inhalten statt Detailinformation zu den Finanzen).
- Beschlussgrössen: Der Grosse Rat beschliesst im Budget jährlich den Kostensaldo sowie die angestrebten Wirkungen je Produktgruppe.
- Budgetpostulat: Die Stellungnahme des Regierungsrates zu einem in der Budgetdebatte eingereichten Budgetpostulat wird beschleunigt, so dass der Grosse Rat bereits im April darüber beschliessen kann (heute erst im Juni). Der Ablauf für Budgetverbesserungen ist gleich wie für Budgetverschlechterungen.
- Vorgezogenes Budgetpostulat (bisher "Planungsauftrag zu einem künftigen Budget"): Das Instrument erhält einen aussagekräftigeren Namen und wird wirksam in den Budgetprozess eingepasst. Der Regierungsrat berichtet dazu mit der Vorlage des Budgets.
- Antragsrecht der Kommissionen: Alle Oberaufsichts- und Sachkommissionen des Grossen Rates sollen zu den ihnen zugeteilten Produktgruppen Budgetanträge einreichen können, die in der Budgetdebatte im Dezember behandelt werden (bisher nur Finanzkommission).
- Jahresbericht: Die heutige Rechnung wird mit dem Verwaltungsbericht zum Jahresbericht verschmolzen. Dieser legt Rechenschaft ab über die Erreichung der Ziele im Budget zu Wirkungen, Leistungen und Kosten.
Wirkungsorientierte Ausrichtung mit angepassten Steuerungsinstrumenten
Der vorliegende Ratschlag beschäftigt sich v.a. mit Fragen der Staatsleitung (Ebene Parlament und Regierungsrat); daneben sind auch einige Aspekte der Verwaltungsführung geregelt (Ebene Exekutive). Jedes Gemeinwesen, das eine zeitgemässe Steuerung wünscht, muss für sich selber definieren, wie sein Steuerungssystem (oder Managementsystem) ausgestaltet sein soll. Deshalb ist der vorliegende Gesetzesentwurf auch im Dialog des Regierungsrates mit parlamentarischen Gremien, zuletzt der Reformkommission II des Grossen Rates, entwickelt worden.
Gesetzlich geregelt werden müssen jedoch die Instrumente auf der politischen Ebene. Hauptgegenstand dieser Vorlage bilden deshalb die politischen Steuerungsinstrumente des Grossen Rates und die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Grossem Rat und Regierungsrat.
Bessere staatliche Leistungen
NPM bedeutet nicht mehr oder weniger Staat und ist auch nicht ein Sparsystem. Es ist eine Darstellungs- und Führungshilfe und soll die Transparenz erhöhen sowie die Wirkungsorientierung zum Nutzen der Einwohnerinnen und Einwohner stärken. Die Einführung der neuen Steuerungsinstrumente hat keinen Einfluss auf das Ausmass des staatlichen Dienstleistungsangebots. NPM steht also nicht in einem Gegensatz oder gar ablehnenden Verhältnis zum Service Public. Im Gegenteil: Das verbesserte Steuerungssystem und insbesondere die Wirkungsoptik sollen zu einer weiteren Verbesserung der staatlichen Leistungen führen.
Gesetz vorerst befristet
Das Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum. Es soll auf den 1. Januar 2005 wirksam werden. Seine Geltungsdauer ist vorerst bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Aufgrund der Erfahrungen soll nach 4 Berichtsjahren (inkl. Jahresbericht April 2009) über die definitive gesetzliche Regelung befunden werden.
Hinweise
Die Vorlagen im Internet:
Ratschlag Steuerungsgesetz www.bs.ch/ra-9270.pdf
Entwurf Steuerungsgesetz www.bs.ch/npm-steuerungsgesetz-entwurf.pdf
Synoptische Darstellung Steuerungsgesetz www.bs.ch/npm-steuerungsgesetz-synopse.pdf
Glossar Steuerungsgesetz www.bs.ch/npm-steuerungsgesetz-glossar.pdf
Ablauf Budgetprozess gemäss Steuerungsgesetz www.bs.ch/npm-steuerungsgesetz-budgetprozess.pdf
Leitsätze des Grossen Rates www.bs.ch/npm-leitsaetze-gr.pdf
Produktgruppen-Rahmen www.bs.ch/npm-produktgruppen-rahmen.pdf
Nullnummer Produktgruppenbudget (Nur im Internet verfügbar) www.bs.ch/npm-produktgruppenbudget-00.pdf