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Störende Auswirkungen von Rotlichtbetrieben werden bekämpft

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Eva Huber-Hungerbühler SP) -- Wenn Rotlichtbetriebe wie Salons oder "Cabarets" massiv störende Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben können sie schon heute eingeschränkt oder geschlossen werden. Ein generelles Verbot solcher Betriebe in Zonen rund um Schulhäuser Kindergärten oder Kirchen ist aber verfassungsrechtlich nicht möglich und würde ausserdem zu Ballungen an anderen Orten führen.

Nach den heutigen gesetzlichen Vorschriften gibt es die Möglichkeit, Salons zu schliessen, wenn sich aus dem Betrieb eine unzumutbare Belastung der Nachbarschaft ergibt. Dies ist jedoch eine nachträgliche Massnahme; d. h., es muss zuerst abgewartet werden, ob das Etablissement solche Wirkungen zeitigt. Einer Einschränkung oder gar einem Verbot vor Betriebsaufnahme steht grundsätzlich die Wirtschaftsfreiheit entgegen.

Dasselbe gilt für einschlägige Restaurationsbetriebe (Cabarets, Dancings etc.): Wenn sämtliche gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind, ist grundsätzlich eine behördliche Bewilligung zu erteilen. Diese kann gemäss § 25 des geltenden Wirtschaftsgesetz nur "verweigert, an Bedingungen geknüpft oder mit Auflagen verbunden werden, wenn zu erwarten ist, dass der Betrieb infolge seiner Lage zu schweren Störungen oder Gefährdungen seiner unmittelbaren Umgebung Anlass bietet".

Es muss also eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass durch die Betriebsaufnahme schwere Störungen entstehen. Ein generelles Verbot von einschlägigen Betrieben in bestimmten Zonen, wie im parlamentarischen Vorstoss gefordert, hält der Regierungsrat deshalb nicht für machbar. Die Schaffung einer gewünschten "rotlichtfreien Zone", in Quartieren rund um Kindergärten, Schulen und Kirchen, würde ausserdem zu einer – ebenfalls unerwünschten – Ballung in anderen Quartierabschnitten führen.

Die Behörden versuchen ausserdem im Falle von Rotlichtbetrieben in Zusammenarbeit mit Anwohnervertretungen bereits im Vorfeld zu allfälligen Bewilligungsverfahren Einfluss zu nehmen. Dazu gehören auch präventive Massnahmen, wie z.B. verfügte Schliessungszeiten, Musikverbote oder bauliche Lärmschutzmassnahmen.

Weitere Auskünfte

André Auderset Tel. 061 267 70 25 Beauftragter für parlamentarische Geschäfte Polizei- und Militärdepartement