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Videoüberwachung: Das Datenschutzgesetz wird angepasst

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das kantonale Datenschutzgesetz soll ergänzt werden. Damit soll dem Bedürfnis nach Überwachungskameras auf öffentlichem Raum Rechnung getragen und die Videoüberwachung in rechtlich geordnete Bahnen gelenkt werden.

Das kantonale Datenschutzgesetz soll durch eine Norm betreffend Videoüberwachung auf öffentlichem Raum ergänzt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat weitergeleitet. Damit wird auch das Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Kathrin Zahn, Bündnis, betreffend rechtliche Grundlagen im Bereich Videoüberwachung und -aufnahmen im öffentlichen Raum) erfüllt. Handlungsbedarf ausgemacht hatten auch die Petitionskommission des Grossen Rates und die Datenschutzkommission.

Die nun vorgeschlagene Gesetzesbestimmung legt die Rahmenbedingungen für einen Kameraeinsatz im öffentlichen Raum fest. Neu sollen bestimmte öffentliche Räume präventiv beobachtet werden können. Dabei werden Personendaten mit Videoüberwachung aufgezeichnet. Die Neuregelung im Datenschutzgesetz soll sicherstellen, dass die Überwachung verantwortungsbewusst erfolgt und die Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung geschützt werden.

Für den Einsatz der Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräte ist eine Autorisierung der kantonalen Datenschutzkommission notwendig. Die Daten dürfen ausschliesslich für den Schutz von Personen und Sachen genutzt werden. Zudem muss auf das Vorhandensein von Videokameras in geeigneter Form hingewiesen werden. Videoaufnahmen, welche Personendaten enthalten, dürfen maximal 48 Stunden aufbewahrt werden. Vorbehalten bleibt die Verwendung für ein straf- oder zivilrechtliches Verfahren.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas Huber Tel. 061 267 80 35 Departementssekretär Justizdepartement