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Vorerst keine Aufhebung des Nachtparkings auf dem Münsterplatz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat den hängigen Rekurs gegen die vom Regierungsrat angestrebte und vom Polizei- und Militärdepartement verfügte Aufhebung des bisherigen Nachtparkings auf dem Münsterplatz gutgeheissen. Damit kann das Nachtparking nicht wie vorgesehen aufgehoben und damit der Münsterplatz verkehrsfrei werden. Der Regierungsrat bedauert das Urteil des Appellationsgerichts.

Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Aufhebung des Nachtparkings für Personenwagen unverhältnismässig sei. Denn das Verhältnismässigkeitsprinzip verlange, dass die Aufhebung der Nachtparkplätze und die Aufhebung der Parkiermöglichkeiten für die Touristenbusse gleichzeitig erfolge. Solange die Busse auf dem Münsterplatz tagsüber parkieren dürften, sei das nächtliche Parkverbot für Personenwagen unverhältnismässig. Sobald eine Ersatzlösung für die Touristenbusse gefunden sei, sei der Weg für die Anordnung eines koordinierten Parkverbotes für Busse und Personenwagen auf dem Münsterplatz frei. Vorgängig müsse die Verwaltung abklären, ob in den bestehenden Parkhäusern der Innerstadt genügend Ersatzparkplätze für die auf dem Münsterplatz wegfallenden Nachtparkplätze vorhanden seien. Diese Abklärungen erfolgten bereits im Jahr 2002 und haben ergeben, dass nachts in den zentrumsnahen Parkhäusern genügend Parkplätze zur Verfügung stehen.

Nach dem Willen des Regierungsrates hätte das bisherige Nachtparking auf dem Münsterplatz bereits per 1. Januar 2002 aufgehoben werden sollen. Damit wäre eine der Massnahmen aus dem Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel (APS) zur Aufwertung des Münsterplatzes umgesetzt worden. Das APS misst dem Münsterplatz ein besonderes hohen Stellenwert als Wohn- und Lebensraum bei. Als weitere APS-Massnahme wird auf dem Münsterplatz anstelle der staatlichen Büros städtischer Wohnraum für gehobene Ansprüche geschaffen. Mehrere früher vom Erziehungsdepartement belegte Liegenschaften stehen zur Zeit mitten in der Umwandlung in Wohnraum. Als weiteren wichtigen Schritt zur Aufwertung des Münsterplatzes wollte der Regierungsrat das Nachtparking auf dem Münsterplatz aufheben. Die tagsüber bestehenden Car-Abstellplätze sollten noch so lange auf dem Münsterplatz belassen werden, bis ein guter Ersatzstandort gefunden ist.

Der Regierungsrat beabsichtigt nicht, Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Vielmehr wird er alles daran setzen, möglichst bald einen Ersatz für den bisherigen Standort der Car-Parkplätze auf dem Münsterplatz anbieten und damit das Ziel eines verkehrsfreien Münsterplatzes erreichen zu können. Bereits liegt ein Beschluss der interdepartemental zusammengesetzten Koordinationskommission Verkehr vor, wonach im Spätherbst 2003 ein Ersatzstandort an der Dufourstrasse (beim Kunstmuseum) eingerichtet wird. Dieser würde im Sinne eines zentralen Ein- und Aussteigepunktes betrieben; die Cars würden während des Basel-Aufenthaltes anderswo stationiert (zum Beispiel im St. Jakob).

Weitere Auskünfte

André Auderset Tel. 061 267 70 25 Beauftragter für parlamentarische Geschäfte Polizei- und Militärdepartement Thomas Riedtmann Tel. 061 267 95 62 Projekt-Controlling APS Adjunkt des Departementsvorstehers Finanzdepartement