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Waldentwicklungsplan Basel-Stadt - Umsetzung kann beginnen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den ersten Waldentwicklungsplan (WEP) Basel-Stadt genehmigt. Der WEP tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Er zeigt für das gesamte Waldgebiet des Kantons Basel-Stadt auf wie der Wald die an ihn gestellten Ansprüche (Nutz- Schutz- und Wohlfahrtsfunktion) nachhaltig erfüllen kann.

Aufgabe des Waldentwicklungsplanes
Der erste, vom Regierungsrat genehmigte Waldentwicklungsplan (WEP) ist das Planungsinstrument auf überbetrieblicher Ebene. Er legt für den Wald die Entwicklungsabsichten, die allgemein gültigen Bewirtschaftungsgrundsätze und für besondere Flächen die Ziele und Massnahmen für die nächsten 15 Jahre fest. Damit zeigt der WEP für das gesamte Waldgebiet des Kantons Basel-Stadt auf, wie der Wald die an ihn gestellten Ansprüche (Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion) nachhaltig erfüllen kann.

Der WEP tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft und richtet sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden. Die mit Aufsichtsaufgaben betrauten Stellen von Gemeinden und Kanton sind verpflichtet, bei ihren einzelnen Entscheiden alle formulierten Zielsetzungen und Massnahmen zu beachten und bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Auch die Grundeigentümerinnen und- eigentümer sind vom WEP und dessen Inhalt betroffen, denn sie sind wichtige Partner bei der Umsetzung. Konkrete Auswirkungen sind allerdings erst bei den an den WEP anschliessenden Verfahren und Ausführungsplanungen zu erwarten (Betriebspläne, Verträge, Verfügungen, z. B. über Beitragsleistungen).

Die Entstehung des Waldentwicklungsplanes
Stadtnahe Wälder sind als Erholungsraum für die Bevölkerung sehr wichtig. Es gibt eine grosse Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten, die auch potenzielle Konflikte in sich bergen. Aus diesem Grund kam dem Mitwirkungsverfahren bei der vorliegenden Waldentwicklungsplanung eine grosse Bedeutung zu. Dieses umfasste eine Umfrage, öffentliche Workshops und Informationsveranstaltungen, die öffentliche Auflage sowie den Internetauftritt (www.wep-basel.ch). An den Workshops und Informationsveranstaltungen nahmen Vertreterinnen und Vertreter aller wichtiger Gruppierungen sowie die Bevölkerung teil. Zu den Gruppierungen gehörten namentlich die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, Naturschutzorganisationen, verschiedene Freizeitorganisationen sowie die Verwaltung.

Das Mitwirkungsverfahren hat gezeigt, dass die Waldbesuchenden im Grossen und Ganzen mit dem Wald , wie er heute ist, zufrieden sind. Handlungsbedarf weist der WEP in den Bereichen Holznutzung und -absatz, Siedlungswälder, Konfliktlösung Erholung, Öffentlichkeitsarbeit und Information, Waldbau (Stufigkeit der Bestände), Schaffung von Waldreservaten und Waldrandpflege sowie beim Rad-Wegnetz (Mountainbike-Strecken) aus. Daraus ergeben sich insgesamt 20 Aufträge aus dem WEP. Das Mitwirkungsverfahren machte deutlich, dass ein grosser Informationsbedarf besteht und die Bedeutung der Umwelterziehung zunimmt. Die im Mitwirkungsprozess aufgedeckten Mängel und Konflikte sind mit der Inkraftsetzung des WEP aber noch nicht behoben und die vorgeschlagenen Lösungen noch nicht umgesetzt.

Umsetzung des Waldentwicklungsplanes
Instrumente für das Erreichen der Ziele und der Umsetzung der Massnahmen sind Öffentlichkeitsarbeit, Betriebsplanung, Projekte, Verträge, Bewilligungen, Verbote und Gebote unter Einbezug der federführenden Stellen und Beteiligten.

Der WEP wird nach 15 Jahren überprüft und wenn nötig überarbeitet. Die Umsetzungskontrolle wird alle 3 Jahre im Sinne einer Vollzugskontrolle unter Führung des Forstamts beider Basel durchgeführt.

Der Waldentwicklungsplan findet sich unter www.wep-basel.ch .

Weitere Auskünfte

Guido Bader Tel. 061 925 56 94 Forstamt beider Basel Wirtschafts- und Sozialdepartement