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Zurückhaltung gegenüber Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der Rahmenbedingungen für die Privat-Zusatzversicherung

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Motionsbeantwortung Dr. Thomas Mall LDP) -- Der Regierungsrat nimmt weiterhin eine zurückhaltende Haltung ein wenn es um die Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der Rahmenbedingungen für die Privat-Zusatzversicherungen geht. Eine vor vier Jahren überwiesene Motion hat ihn zur Ausarbeitung dieser Standesinitiative verpflichtet. Diesen Entwurf legt der Regierungsrat nun dem Grossen Rat vor begründet jedoch in seinem Bericht weshalb er den Antrag stellt diesen nicht an die eidgenössische Bundesversammlung zu schicken.

Der Regierungsrat bringt dem Anliegen eines parlamentarischen Vorstossen Motion Thomas Mall, LDP) betreffend "Standesinitiative zur Änderung der Rahmenbedingungen der Privat-Krankenversicherung grundsätzlich Verständnis entgegen (siehe dazu auch die Medienmitteilung im Bulletin vom 18. Mai 1999 ). Dennoch beantragt er dem Grossen Rat, die Standesinitiative nicht beim eidgenössischen Parlament einzureichen und die Motion als erledigt abzuschreiben.

Nach Meinung des Regierungsrates sind einige in der Motion geäusserte Befürchtungen nicht begründet, oder sie sind aufgrund der seither eingetretenen Neuerungen nicht mehr aktuell: So würden die meisten Versicherer im Krankheitsfall bei den Zusatzversicherungen die Prämien nicht erhöhen. Ferner beteiligen sich die Kantone seit dem 1. Januar 2002 finanziell an stationären Aufenthalten von Halbprivat- und Privatpatientinnen und –patienten in öffentlichen Spitälern. Dies hatte den bereits spürbaren Effekt, dass die Prämien stabilisiert, zum Teil sogar gesenkt werden konnten. Mit einer zahlenmässigen Reduktion der Risikogruppen allein würde nicht verhindert, dass die Prämien in der altersmässig höchsten Risikogruppe kostendeckend, also recht hoch kalkuliert werden dürften resp. müssten. Dazu wären umfassende flankierende Massnahmen notwendig, welche dem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankerten System der Vertragsfreiheit entgegen stehen würden. Der Regierungsrat weist in seiner Antwort auch auf Vorstösse auf Bundesebene hin, die ähnliche Ziele wie die Motion verfolgen und Erfolg versprechender sind als das Einreichen einer Standesinitiative.

Vor vier Jahren hatte der Grosse Rat diese Motion überwiesen, welche vom Regierungsrat die Vorlage einer Standesinitiative verlangt, um strengere Rahmenbedingungen für die Privat-Zusatzversicherungen zu erreichen. In der Motion war die Praxis der Krankenversicherer kritisiert worden, im Bereich der Zusatzversicherungen bei älteren Personen mit der Bildung von beliebig vielen Risikogruppen die Prämien gerade für die älteren Personen derart hoch zu kalkulieren, dass sie für die meisten Versicherten unbezahlbar würden. Angesichts der Tatsache, dass diese Personen unter dem alten Krankenversicherungsrecht jahrelang Prämien für ihre Zusatzversicherungen gezahlt hätten, um im Alter von den Leistungen profitieren zu können, sei diese Praxis stossend. Ferner sollte den Versicherungen verbindlich untersagt werden, im Krankheitsfall gezielte Prämienaufschläge vorzunehmen.

Weitere Auskünfte

Thomas Gruberski Tel. 061 267 86 26 Rechtsdienst Amt für Sozialbeiträge