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2. Massnahmenpaket zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen: Regierungsrat verabschiedet Vorlagen an den Grossen Rat

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat im Rahmen der Reduktion der Aufgaben und Leistungen vier Vorlagen (Ratschläge) vor. Die Vorlagen zum Personalbereich zur Bildung und zum Sozialwesen gehören zum 2. Massnahmenpaket die Steuervorlage erfolgt separat und wird auch betragsmässig nicht angerechnet (Einführung einer Lohnmeldepflicht). Weitere Vorlagen werden später folgen. Mit dem 2. Massnahmenpaket zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen soll das strukturelle Defizit des Kantons Basel-Stadt innerhalb des Zeitraums 2005 und 2006 um weitere 100 Millionen Franken reduziert werden.

Mit dem 2. Massnahmenpaket erfolgt ein weiterer "schwerpunktmässiger Abbau von Aufgaben und Leistungen"www.bs.ch/ra-9374.pdf-< auf der Grundlage von Prioritäten und Posterioritäten für die Budgets 2005 und 2006 (vgl. dazu Medienmitteilung vom 9. Juli 2004 . Der Ordentliche Nettoaufwand (ONA) soll damit bis 2006 nochmals nachhaltig um 100 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Durch die mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Reduktion von Aufgaben und Leistungen verbundenen Vorgaben soll das Budgetziel 2005 erreicht werden, das ein Ausgabenwachstum gegenüber dem Budget 2004 vorsieht, welches höchstens so gross ist wie die Teuerung.

Formell wird dem Grossen Rat für jede Vorlage dieses zweiten Pakets ein separater Grossratsbeschluss beantragt, der je für sich referendumsfähig ist. Der Regierungsrat hält aber fest, dass alle drei Vorlagen als Teil des 2. Massnahmenpakets betrachtet werden müssen, bei dessen Erarbeitung grosser Wert auf die politische Ausgewogenheit gelegt wurde.

Der Regierungsrat hatte die Fraktionen des Grossen Rates, die Finanzkommission und die Personalverbände im Juni 2004 zur Vernehmlassung zum Massnahmenpaket eingeladen. Alle haben die Gelegenheit wahrgenommen und eine Stellungnahme eingereicht. Die meisten Stellungnahmen haben dem Massnahmenpaket grundsätzlich zugestimmt.

Unumgängliche Sparmassnahmen
Das 2. Massnahmenpaket entspricht den Forderungen einer Mehrheit der politischen Parteien und der Finanzkommission. Es ist auch dringend erforderlich. Die als Entscheidungsgrundlage herangezogene Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2008 zeigte, dass in den nächsten Jahren wieder steigende Defizite in der Grössenordnung von 100 – 250 Millionen Franken pro Jahr auf den Kanton zukommen. Diese waren schwergewichtig auf strukturell und konjunkturell bedingte Kostensteigerungen im Sozialbereich zurückzuführen. Diese Entwicklung ist mit einer nachhaltigen Finanzpolitik und der Zielsetzung, bei den Ausgaben nur im Umfang der Teuerung zu wachsen, nicht zu vereinbaren. Die Tatsache, dass die Ziellücke gegenüber einem Ausgabenwachstum im Rahmen der Teuerung am Ende der Planperiode über 100 Millionen Franken betragen hätte, zeigt den Handlungsbedarf auf.

Die Vorlagen im Einzelnen:

Änderung des Lohngesetzes:

Der Regierungsrat beantragt eine Nichtgewährung des Teuerungsausgleichs bei den Löhnen des aktiven Staatspersonals in den Jahren 2005 und 2006 im Umfang von maximal 2 Prozent insgesamt und einen einmaligen Verzicht auf den Stufenanstieg per 1. Januar 2005. Die entsprechende Vorlage mit der beantragten Gesetzesänderung wurde an den Grossen Rat verabschiedet. Gemäss Gesetz führt dies auch dazu, dass auch der Teuerungsausgleich bei den Renten der Pensionierten in den Jahren 2005 und 2006 im gleichen Umfang nicht gewährt wird. Zudem bewirkt diese Massnahme, dass sich auch die versicherten Löhne bei der Pensionskasse entsprechend nicht erhöhen. Die Minderausgaben beim Teuerungsausgleich betragen voraussichtlich rund 20 Millionen Franken, beim Stufenanstieg betragen sie für das 2005 rund 10 Millionen Franken. Wie bei der Einschränkung des Teuerungsausgleichs handelt es sich bei der Stufensistierung um eine nachhaltige Massnahme, deren Einsparungen sich aber infolge Personalfluktuation und des degressiven Stufenverlaufs in den Folgejahren zunehmend reduzieren.

Teilrevision des Schulgesetzes betreffend Klassengrössen an der Weiterbildungsschule

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Teilrevision des Schulgesetzes betreffend Klassengrössen an der WBS. Für die beiden Leistungszüge der Weiterbildungsschule (WBS) sollen separate Klassengrössen festgelegt werden. Sie tragen den unterschiedlichen Förderungs- und Betreuungsbedürfnissen Rechnung und liegen im Durchschnitt tiefer als der bisherige gesetzliche Wert, aber etwas höher als die bisherigen Planungswerte. Für die Klassen des A-Zugs soll die zulässige Grösse bei 16, für jene des E-Zugs bei 22 liegen. Gegenüber der bisherigen Planung erlaubt das eine massvolle Kostenreduktion. Wichtig ist, dass die Klassengrösse im A-Zug sehr tief bleibt. Gegenüber den Klassen im Gymnasium liegen die Klassengrössen im E-Zug immer noch um drei Personen tiefer. Im Kanton Basel-Landschaft beträgt die Höchstklassengrösse im E-Niveau 26, im A-Niveau 20 Schülerinnen und Schüler. Nach der Gesetzesrevision können die Planungsgrössen für die Klassenbildung im E-Zug von 19 auf 21 Schülerinnen und Schüler in der 1. Klasse sowie von 20 auf 22 Schülerinnen und Schüler in der 2. Klasse erhöht werden. Das ergibt gegenüber der bisherigen Planung eine Einsparung in der Grössenordnung von 950'000 Franken.

Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (GKV)

Mit der Änderung des GKV beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat zwei Massnahmen sowie eine weitere Änderung aus dem Bereich der Prämienverbilligung. Im einzelnen wird beantragt:

  1. Für die Anspruchsbeurteilung auf Prämienbeiträge bei in Ausbildung stehenden Personen unter 25 Jahren die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern ausnahmslos zu berücksichtigen. Gemäss vorgenommener Modellrechnungen darf von Nettoeinsparungen von 1 Million Franken pro Jahr ausgegangen werden.
  2. im Bereich der Prämienbeiträge dem Regierungsrat die Kompetenz einzuräumen, Sanktionen bei Verletzungen der Meldepflicht anzuordnen. Zu erwarten ist hier ein Spareffekt von netto rund 200'000 Franken pro Jahr.
  3. eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um eine Verrechnung von Rückforderungen aus den Bereichen Ergänzungsleistung und Prämienverbilligung mit laufenden Ansprüchen auf Prämienbeiträge zu ermöglichen. Diese Massnahme ist von untergeordneter finanzieller Bedeutung, da zu Unrecht ausgerichtete Beiträge nur zu einem sehr geringen Teil nicht zurückbezahlt werden.

Verschiedene weitere Sparmassnahmen, welche der Regierungsrat im Bereich der Prämienverbilligung in eigener Kompetenz veranlassen konnte, wurden bereits beschlossen.

Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (ausserhalb des 2. Massnahmenpaketes)

Der Regierungsrat möchte zur besseren Erfassung des steuerpflichtigen Einkommens und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein Lohnmeldeverfahren für Arbeitgebende mit Versand des Lohnausweises direkt an die Steuerverwaltung einführen. Die direkte Abgabe des Lohnausweises ist eine einfache Massnahme zur Verbesserung des Steuervollzugs und zur effizienteren Bewirtschaftung des Steuersubstrats. Sie führt für Arbeitgebende zu keinem nennenswerten Mehraufwand. Die dem Grossen Rat beantragte Gesetzesänderung soll ab der Steuerperiode 2006 wirksam werden. Die zu erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen werden auf 10-20 Millionen Franken geschätzt. Das Begehren steht mit dem 2. Massnahmenpaket zwar in Zusammenhang, ist aber nicht ein Bestandteil desselben. Es wirkt sich nicht auf den ordentlichen Nettoaufwand aus, sondern schöpft vorhandene Steuerquellen besser aus. Damit führt es auch nicht zu einer Steuererhöhung.

Weitere Auskünfte

Stephan Stauber Tel. 061 267 96 30 Steuerverwalter, Finanzdepartement (Auskünfte betr. Änderung Lohngesetz) Hans Georg Signer Tel. 061 267 56 30 Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement (Auskünfte betr. Teilrevision Schulgesetz) Martin Birrer Tel. 061 267 84 90 Leiter Abt. KVG, Wirtschafts- und Sozialdepartement (Auskünfte betr. Änderung GKV) Wolfgang Pfund Tel. 061 267 99 40 Leiter Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement (Auskünfte betr. Änderung Steuergesetz)