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Änderungen bei der Steuerverordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beschloss verschiedene Änderungen der kantonalen Steuerverordnung: So hob er die Verordnungsbestimmungen über die steuerlichen Folgen bei Unternehmensumstrukturierungen auf erhöhte die Pauschalabzüge für Berufskosten bestimmte dass der Kapitalisierungssatz in der Verordnung nicht mehr betragsmässig bestimmt ist gab die Verzinsungslimite auf Steuervorauszahlungen preis und beschloss eine Änderung im Deklarationsverfahren.

Der Regierungsrat hob die Verordnungsbestimmungen über die steuerlichen Folgen bei Unternehmensumstrukturierungen auf. Diese Bestimmungen sind nicht mehr erforderlich, weil der Bund mit der Einführung des Fusionsgesetzes Vorschriften zur Steuerneutralität von Unternehmensumstrukturierungen aufgestellt hat.

Des Weiteren erhöhte der Regierungsrat die Pauschalabzüge für Berufskosten. Diese Pauschalen wurden seit 1990 nie mehr angehoben, eine Anpassung an die Kostenentwicklung war deshalb geboten. Die Fahrkostenpauschale beträgt neu Fr. 600.-- (bisher: Fr. 500.--), diejenige für übrige Berufsunkosten Fr. 900.-- (bisher: Fr. 700.--). Diese Neuerung gilt ab Steuerperiode 2005 (gleichzeitige Wirksamkeit wie der Ausgleich der kalten Progression).

Der Regierungsrat hat sodann vorgesehen, dass der Kapitalisierungssatz, welcher der Berechnung des Vermögenssteuerwertes (Ertragswert) von vermieteten Liegenschaften und verpachteten Grundstücken dient, in der Verordnung nicht mehr betragsmässig bestimmt ist. Vielmehr soll er jeweils periodisch vom Regierungsrat in einem separaten Beschluss festgelegt werden. Damit können die Steuerwerte, die entsprechend den statistischen Erhebungen laufend auf ihre Aktualität und Gültigkeit überprüft werden, einfacher angepasst werden. Diese Neuerung gilt erstmals für die Vermögenssteuer 2004.

Der Regierungsrat gab zudem die Verzinsungslimite auf Steuervorauszahlungen preis. Vorauszahlungen wurden bisher nur bis zum 1.1-Fachen des geschuldeten Steuerbetrags verzinst. Zur Vereinfachung des Steuerinkassos wird diese Limite fallen gelassen. Die Änderung wirkt sich ab 1. Januar 2005 aus.

Eine letzte Änderung betrifft schliesslich das Deklarationsverfahren. Bisher wurden die Steuerzahlenden, die ihre Steuererklärung nicht innerhalb der Deklarationsfrist abgegeben hatten, im Mai des Deklarationsjahres mit der sogenannten Fristenkarte an die Abgabefrist erinnert. Diese Karte wird inskünftig nicht mehr separat versandt, sondern zusammen mit dem Steuererklärungsformular.

Weitere Auskünfte

Stephan Stauber, Chef der Steuerverwaltung, Tel. 061 267 96 30 Christian Mathez, Stv. Chef der Steuerverwaltung, Tel. 061 267 96 33 (erreichbar von 14.00 bis 18.00 Uhr)