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Anpassung des kantonalen Steuerrechts an das Harmonisierungsrecht des Bundes gemäss Fusionsgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern sowie des Gesetzes über die Handänderungssteuer. Diese Anpassungen sind nötig aufgrund der harmonisierungsrechtlichen Vorgaben gemäss dem Fusionsgesetz des Bundes. Mit dem Fusionsgesetz sind auch Änderungen des Steuerharmonisierungsrechts verbunden.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die harmonisierungsrechtlichen Vorgaben gemäss Fusionsgesetz ins kantonale Steuerrecht zu übernehmen. Die vorgeschlagenen Neuerungen im kantonalen Steuerrecht betreffen die verschiedenen Formen von Unternehmensumstrukturierungen. Neu werden die Voraussetzungen für die Steuerneutralität für die einzelnen Umstrukturierungstypen gesetzlich ausdrücklich und detailliert geregelt. Dies schafft Transparenz, bringt Rechtssicherheit und fördert die Anwenderfreundlichkeit. Im Weiteren werden gewisse steuerliche Neuerungen, wie die konzerninterne Vermögensübertragung eingeführt, welche dem kantonalen Recht bisher nicht bekannt waren.

Um ein positives Zeichen für den baselstädtischen Unternehmensstandort zu setzen, schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor, die Anpassung des kantonalen Steuerrechts an die Neuerungen des Fusionsgesetz sofort und ohne Ausschöpfung der Anpassungsfristen umzusetzen. Eine baldige Umsetzung ins kantonale Recht, zeitgleich mit dem Wirksamwerden der Änderungen des Bundesgesetzes über die Direkte Bundessteuer, bringt Vereinfachungen für die Veranlagungspraxis und für die Steuerberatung, da für dieselben Tatbestände die gleichen Normen anwendbar sind und auf identische Praxisregeln zurückgegriffen werden kann.

Weitere Auskünfte

Stephan Stauber Tel. 061 267'96'30 Steuerverwalter Finanzdepartement Christian Mathez Tel. 061 267'96'33 Steuerverwalter-Stellvertreter Finanzdepartement