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Areal "Stückfärberei" – Vorlage zu Zonenänderung und Bebauungsplan

Medienmitteilung

Regierungsrat

Für das Areal Stückfärberei hat der Regierungsrat eine Zonenänderung und einen Bebauungsplan beschlossen. Damit soll u.a. der Bau eines Einkaufszentrums ermöglicht werden. Auf dem benachbarten Areal besteht die Möglichkeit eine Wohnüberbauung zu realisieren da die dort beheimatete Firma erwägt an einen besser geeigneten Standort umzuziehen. Das Geschäft geht nun an den Grossen Rat.

Auf dem Industrieareal der ehemaligen Stückfärberei und der Novartis AG westlich der Badenstrasse, das schon seit Jahren nicht mehr industriell genutzt wird und heute fast gänzlich brach liegt, beabsichtigt die Tivona AG den Bau eines Einkaufszentrums. Es sollen darin neben einem Grossverteiler und zahlreichen anderen Läden auch ein Hotel, Büros, Freizeiteinrichtungen und Restaurants integriert sein.

Das Projekt stammt vom Architekturbüro Diener & Diener. Die vorgesehenen Nutzungen sind in der heute geltenden Industriezone nicht zulässig. Es sollen deshalb Zonenänderungen und ein Bebauungsplan erlassen werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat weitergeleitet.

Der Bebauungsplan und die zugehörigen Bauvorschriften bewirken Einschränkungen, gegenüber der Bauweise, wie sie sonst in der Industriezone zulässig ist. So werden etwa die Gebäudehöhen und die Bruttogeschossflächen begrenzt und die Art der zulässigen Nutzungen festgelegt. Ausserdem werden die maximale Anzahl der Autoabstellplätze, der Freiflächenanteil und die Art der Begrünung dieser Flächen vorgeschrieben. Zu der Verkehrserschliessung sind ebenfalls Aussagen in den Vorschriften enthalten.

Die mit dem Bauvorhaben vorgesehenen Parkplätze und die Grösse der Verkaufsflächen erforderten eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese wurde im Rahmen des Planungsverfahrens durchgeführt und ergab als Resultat eine Zustimmung zum Projekt, allerdings verbunden mit einer Reihe von Auflagen, die beim Bau des Einkaufszentrums zu berücksichtigen sind.

Das Nebeneinander der bestehenden Industriebetriebe mit dem neuen Einkaufszentrum führt auch bezüglich des Störfallrisikos zu einer neuen Situation, die durch eine Risikostudie untersucht wurde. Aufgrund der Ergebnisse wurden zwischen der Bauherrschaft und den Nachbarbetrieben Vereinbarungen über Massnahmen getroffen, durch welche die Besuchenden der Überbauung und die Anwohnenden wirksam geschützt werden sollen. Dadurch wird auch eine wesentliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation erreicht.

In den Planungsperimeter einbezogen wurde auch eine Liegenschaft der Densa AG an der Neuhausstrasse 30. Die entsprechende Parzelle liegt zum grössten Teil in Zone 7 und beherbergt zur Zeit noch den Produktionsbetrieb der Densa AG. Es bestehen jedoch Pläne, den Betrieb in absehbarer Zeit an einen besser geeigneten Standort umzusiedeln. Damit würde das Areal frei werden für eine Wohnüberbauung. Es gibt bereits Projektstudien, welche die Grundlage bilden für die geplanten Zonenänderungen.

Hinweise

Ratschlag (ohne Beilagen)

www.grosserrat-bs.ch/dokumente/000000133961.doc

Ganzes Geschäft (inkl. Weiterbearbeitung im Grossen Rat)

www.grosserrat-bs.ch/suche_geschaefte/geschaefte_res_det.php?idurl=04.2039

Weitere Auskünfte

Frédéric Deutsch Tel. 061 267 92 19 Architekt, Hochbau- und Planungsamt Baudepartement