Basel-Stadt befürwortet die angestrebte Revision des Binnenmarktgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat verspricht sich keine ausgeprägten Wachstumsimpulse aufgrund eines revidierten Binnenmarktgesetzes. Dennoch stellt die Revision dieses Erlasses einen wichtigen Bestandteil der Gesamtkonzeption des Bundesrats zur Belebung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz dar.
Zwar sind die Kosten der noch unvollständigen Marktöffnung innerhalb der Schweiz eher gering, wie eine Studie des Basler Professors George Sheldon aufzeigt. Dennoch erachtet der Regierungsrat eine konsequente Öffnung des Binnenmarktes als wichtigen Schritt zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftswachstums. Dabei gilt es zu bedenken, dass die Studie Sheldons nicht sämtliche Kosten, die durch volkswirtschaftliche Fehlallokationen entstehen, erfassen konnte und zudem die Kraft der Symbolik dieser Marktöffnung innerhalb der Schweiz selber nicht unterschätzt werden sollte.
Ein wichtiges Anliegen der Revision und zugleich auch das Umstrittenste ist die Einführung eines Beschwerderechts für die Wettbewerbskommission (Weko). Damit wird der Weko ein Instrument in die Hand gegeben, gegen binnenmarktrelevante kantonale und kommunale Verfügungen auf gerichtlichem Wege vorzugehen.
Daneben gilt es zu beachten, dass mit den angestrebten Änderungen nicht zuletzt auch eine Benachteiligung von Schweizer Bürgerinnen und Bürger gegenüber EU-Bürgerinnen und Bürgern verhindert werden soll. Seit dem 1.6.2002 – dem Inkrafttreten der Bilateralen Abkommen I – verfügen Letztere über weitgehendere Berufsausübungsfreiheiten in der Schweiz als Schweizerinnen und Schweizer, da diese keine interkantonale Anerkennung kantonaler Fähigkeitsausweise benötigen.