Baumschutzabgabe vorerst gestrichen
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Basler Verwaltungsgericht hat Ende September entschieden dass die Erhebung der Baumschutzabgabe in der bisher praktizierten Form nicht zulässig sei. Mit dieser Abgabe wurden die so genannten Baumsubventionen zugunsten der Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften im Kanton finanziert. Aufgrund des Gerichtsurteils wird die Abgabe in dieser Form nicht mehr erhoben. Es werden per sofort auch keine Subventionen mehr entrichtet
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Dr. Beat Schultheiss, FDP) betreffend Baumschutzabgabe gemäss Paragraf 16 des Baumgesetzes als erledigt abzuschreiben. Das Verwaltungsgericht hatte am 24. September auf den Rekurs eines Hausbesitzers entschieden, dass die bisher jährlich oder zweijährlich erhobene Baumschutzabgabe, gestützt auf das Baumgesetz vom 16. Oktober 1980, ohne gesetzliche Anpassungen nicht zulässig sei. Damit werden vorerst keine Baumschutzabgaben mehr erhoben und keine Subventionen mehr ausbezahlt.
Zur Zeit wird das nötige Vorgehen geprüft, um die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung der Baumschutzabgabe anzupassen. Über die heute vorliegenden und noch nicht bearbeiteten Gesuche um Baumsubventionen wird zu einem späteren Zeitpunkt definitiv entschieden.
Die Baumschutzabgabe wird seit 1985 erhoben. Mit den Mitteln dieser Abgabe – jährlich rund 150'000 bis 200'000 Franken – wurden Beiträge für Baumpflegemassnahmen oder Baumersatzpflanzungen an Private entrichtet.