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Bewilligungspflicht für Umnutzung von Wohnraum in Tagesbetreuungsplätze bleibt bestehen

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung Anzug Dr. Hermann Amstadt SP betreffend Räumlichkeiten für familienexterne Tagesbetreuung) -- Die Bewilligungspflicht zur Umnutzung von Wohnraum soll weiterhin auch dann gelten wenn anstelle des Wohnraums Tagesbetreuungsstätten eingerichtet werden. Dies schreibt der Regierungsrat in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses.

Der Regierungsrat anerkennt in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss die Wünschbarkeit von guten und ausreichenden familienexternen Tagesbetreuungsplätzen. Dies hat er auch im Politikplan verankert. Er stellt allerdings den Zielkonflikt zwischen dem Bedürfnis nach Tagesplätzen für Kinder und den Bedürfnissen des Kantons nach hochwertigem Wohnraum in einen wohnpolitischen Gesamtzusammenhang: Gerade auch unter dem Aspekt des laufenden Projekts "5000 Wohnungen für Basel" hält er die Beibehaltung der Bewilligungspflicht für die Umnutzung von Wohnraum in Tagesbetreuungsstätten für Kinder weiterhin für sinnvoll. Damit kann im Einzelfall eine Interessenabwägung vorgenommen werden, die beide sich entgegenstehenden Bedürfnisse berücksichtigt.

Weitere Auskünfte

Ernst Jost Tel. 061 267 85 36 Amt für Wirtschaft und Arbeit Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Wirtschafts- und Sozialdepartement